Rückerstattung nach Widerruf und/oder Rücksendung der Ware
Sie haben bestellte Ware ganz oder teilweise an einen Online-Händler zurückgeschickt und warten noch auf die Rückerstattung Ihrer Zahlung.
Oder Sie haben einen Vertrag über ein digitales Produkt widerrufen und Ihnen wurde trotzdem (weiter) Geld abgebucht.
Ihre erste Anlaufstelle ist in diesem Fall die Hotline oder das Kontaktformular des jeweiligen Online-Shops bzw. Produktanbieters.
Geben Sie am besten auch gleich die Sendungsnummer mit an, unter welcher gegebenenfalls die Ware von Ihnen zurückgeschickt wurde, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Der Shop-Betreiber erstattet Ihnen den Betrag im Normalfall auf die gleiche Art wieder zurück, wie Sie zuvor bei der Bestellung auch bezahlt haben.
Besonderheiten gibt es allerdings bei den folgenden Zahlungsanbietern:
• PayPal
Wenn Sie bei der Bestellung ein PayPal-Konto angelegt oder mit einem bereits vorhandenen PayPal-Konto bezahlt haben, ist Ihre Rückerstattung möglicherweise auf diesem verbucht worden.
Bitte loggen Sie sich bei PayPal ein und prüfen, ob der Betrag dort als Guthaben zur Verfügung steht.
Von dort aus können Sie auch die Überweisung des entsprechenden Betrags auf Ihr Bankkonto veranlassen.
• Klarna (Zahlung per Rechnung)
Im Regelfall erfolgt die Rückerstattung von bereits an Klarna überwiesenen Beträgen vollautomatisch, sobald der Shop den Zahlungsanbieter über die Rücksendung informiert hat.
Ist dies nicht erfolgt, wenden Sie sich bitte an Klarna, um das weitere Vorgehen zu klären.
Bitte beachten Sie
dass beim Kauf digitaler Produkte meistens das Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, damit Sie das Produkt auch gleich nutzen können.
Ansonsten müssten Sie nach der Bestellung 14 Tage warten, bis Sie Zugriff auf den Inhalt bekommen, da eine Rückgabe von digitalen Artikeln in der Regel technisch entweder gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Informationen hierzu finden Sie in den AGB oder Widerrufsbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
Wer trägt die Rücksendekosten
Sie haben die Gutschrift und/oder die Rückerstattung der Zahlung vom Händler erhalten, allerdings wurden Ihnen die Kosten des Rückversands nicht mit erstattet.
Prüfen Sie in diesem Fall bitte, ob sich der Shop-Betreiber denn überhaupt dazu verpflichtet hat, die Rücksendekosten zu erstatten.
Hierüber kann jeder Online-Händler mittlerweile frei entscheiden. Er muss Sie allerdings vor Bestellabschluss über die geltenden Bedingungen informieren.
Den entsprechenden Hinweis finden Sie in der Widerrufsbelehrung, welche meistens am unteren Seitenrand des Shops unter dem Link „Widerruf“ oder „Rücksendung“ verlinkt ist.
Bei manchen Online-Shops ist die Widerrufsbelehrung auch mit in die AGB integriert.
Ist die Übernahme der Rücksendekosten dort nirgendwo geregelt, trägt diese nach geltendem deutschen Recht der Verkäufer.
Treten Sie bitte zunächst mit dem Kundenservice des Shops in Kontakt, um etwaige Missverständnisse oder Versehen auszuschließen.
Rückerstattung der Zahlung ohne Hinsendekosten
Der Shopbetreiber hat eine Gutschrift erstellt und/oder eine Rückzahlung an Sie vorgenommen, jedoch ohne die Versandkosten, welche Sie bei der Bestellung mit bezahlt haben.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen haben, ist der Händler gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten der günstigsten Versandoption zu erstatten.
Bietet der Shop ein erweitertes Rückgaberecht über die Widerrufsfrist hinaus an, kann danach eine andere Regelung gelten.
Ziehen Sie hierzu bitte die Widerrufsbelehrung des Shops zu Rate, welche dort meist ganz unten auf der Seite unter Links wie „Widerruf“, „Rücksendung“ oder teilweise auch in den AGB zu finden ist.
Der Verkäufer muss Ihnen die Versandkosten für die Hinsendung der Ware wiederum nicht erstatten (auch nicht die Differenz zur günstigsten Versandoption), sofern Sie bei der Bestellung eine andere als die günstigste Versandart ausgewählt haben.
Klassisches Beispiel hierfür ist der Expressversand. Fragen Sie im Zweifelsfall bitte beim Support des Online-Shops nach.
Dauer der Rückerstattung
Wenn Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben, muss Ihnen der Kaufpreis innerhalb von spätestens 14 Tagen ab Ihrer Erklärung des Widerrufs gegenüber dem Händler erstattet werden. Bietet der Shop-Betreiber ein darüber hinausgehendes Rückgaberecht an, können andere Fristen gelten.
Jedoch kann der Verkäufer Ihnen die Rückerstattung auch über die Frist hinaus bis zu genau dem Zeitpunkt verweigern, an dem die zurückgeschickte Ware entweder bei ihm eingegangen ist oder Sie ihm zumindest die ordnungsgemäße Rücksendung nachgewiesen haben.
Heben Sie daher immer den Versandbeleg von Rücksendungen so lange gut auf, bis die Rückerstattung komplett abgeschlossen ist.
Wertersatz nach Rücksendung
Der Online-Händler hat die Möglichkeit, einen sogenannten Wertersatz für zurückgeschickte Ware in Abzug zu bringen, wenn diese eine ungewöhnlich hohe Wertminderung erlitten hat. Als Faustregel hierfür gilt: Sie können die Ware insoweit prüfen und nutzen, wie es auch in einem Ladengeschäft vor Ort der Fall wäre.
Auspacken, An- und Ausprobieren ist demnach völlig in Ordnung – mit Einschränkung von beispielsweise Verbrauchs- und Hygieneartikeln. Bestellen Sie dagegen eine Hose, tragen diese eine Woche lang und senden diese anschließend wieder zurück, können Sie nicht den vollen Kaufpreis wieder zurückverlangen.
Daher lautet unsere Empfehlung, mit online bestellter Ware besonders sorgsam umzugehen – und zwar mindestens so lange, bis Sie sich sicher sind, dass Sie diese behalten möchten.