Shopper Safety LLC verfolgt das Ziel, ihre Internetseiten für alle Menschen ohne Einschränkungen nutzbar zu machen. Wir möchten sicherstellen, dass Besucherinnen und Besucher – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrem Alter oder den technischen Hilfsmitteln, die sie einsetzen – gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Services erhalten.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung bezieht sich auf die Website: www.ShopperSafety.de
Um die Vorgaben umzusetzen und die Zugänglichkeit dauerhaft sicherzustellen, wurden unter anderem folgende Schritte realisiert:
• Tastaturnavigation: Sämtliche Bereiche der Website können ohne Maus ausschließlich über die Tastatur erreicht und bedient werden.
• Kompatibilität mit Screenreadern: Durch eine klare semantische Struktur mit Überschriftenhierarchien, Listen und ARIA-Attributen sind Inhalte für Screenreader optimal aufbereitet.
• Alternativtexte: Alle Grafiken, Bilder und Icons verfügen über beschreibende Alternativtexte.
• Farben und Kontraste: Text- und Hintergrundfarben sind so gewählt, dass die Mindestkontrastwerte nach WCAG 2.1 AA eingehalten werden.
• Formulare: Eingabefelder und Bedienelemente sind eindeutig gekennzeichnet, beschriftet und mit assistiven Technologien problemlos nutzbar.
• Videos und Multimedia-Inhalte: Für Videos stehen Untertitel zur Verfügung; bei Bedarf sind ergänzende Audiodeskriptionen vorhanden.
• Dokumente: PDF-Dateien und sonstige zum Download angebotene Dokumente wurden barrierefrei erstellt, sodass sie mit gängigen Hilfstechnologien lesbar sind.
• Qualitätssicherung: Es erfolgen kontinuierliche Prüfungen, sowohl mit automatisierten Werkzeugen als auch durch Tests mit Screenreadern (z. B. NVDA, JAWS) und reiner Tastaturbedienung.
5. Erstellung und Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01. August 2025 verfasst und am selben Tag zuletzt überprüft. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen nach § 12b BGG in Verbindung mit der BITV 2.0.
6. Rückmeldungen und Kontakt
Trotz umfassender Bemühungen kann es vorkommen, dass Nutzende auf Hindernisse stoßen. Sollten Sie auf Barrieren aufmerksam werden oder Verbesserungsvorschläge haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten.
7. Schlichtungsverfahren
Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde oder Sie sich durch eine nicht barrierefreie Gestaltung unserer Seiten benachteiligt fühlen, besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu wenden.
Schlichtungsstelle BGG bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin