Da Sie tagsüber stets auf der Arbeit sind, haben Sie dem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilt. In der Sendungsverfolgung sehen Sie, dass die Lieferung zugestellt wurde, sie ist aber am vereinbarten Ablageort nirgendwo auffindbar.
Können Sie ausschließen, dass Ihre Sendung vielleicht vom Zusteller ein wenig versteckt wurde, um diese vor Diebstahl zu schützen, oder dieser Ihre Angabe des Ablageorts missverstanden hat? Dann bleibt Ihnen eigentlich nur der Anruf bei der Hotline des Paketdienstleisters übrig. Sie können auch versuchen, den Paketfahrer am nächsten Tag abzupassen und bei diesem direkt noch einmal nachzufragen. Die Fahrer haben meist – aber nicht immer – jeden Tag die gleichen Touren.
Führt dies nicht zum Erfolg, haben Sie leider keinerlei Recht auf Erstattung des Kaufpreises für den Inhalt der Sendung, weder durch den Versanddienstleister noch durch den Online-Shop. Denn auch wenn Abstellgenehmigungen besonders für Berufstätige eine praktische Sache sind – im Gegenzug für die nicht mehr nötige persönliche Entgegennahme und Unterschrift übernehmen Sie das volle Risiko für das Paket selbst, sobald der Zusteller dieses am genehmigten Ort abstellt.
Wer trägt die Rücksendekosten?
Sie haben die Gutschrift und/oder die Rückerstattung der Zahlung vom Händler erhalten, allerdings wurden Ihnen die Kosten des Rückversands nicht mit erstattet.
Prüfen Sie in diesem Fall bitte, ob sich der Shop-Betreiber denn überhaupt dazu verpflichtet hat, die Rücksendekosten zu erstatten.
Hierüber kann jeder Online-Händler mittlerweile frei entscheiden. Er muss Sie allerdings vor Bestellabschluss über die geltenden Bedingungen informieren.
Den entsprechenden Hinweis finden Sie in der Widerrufsbelehrung, welche meistens am unteren Seitenrand des Shops unter dem Link „Widerruf“ oder „Rücksendung“ verlinkt ist.
Bei manchen Online-Shops ist die Widerrufsbelehrung auch mit in die AGB integriert.
Ist die Übernahme der Rücksendekosten dort nirgendwo geregelt, trägt diese nach geltendem deutschen Recht der Verkäufer.
Treten Sie bitte zunächst mit dem Kundenservice des Shops in Kontakt, um etwaige Missverständnisse oder Versehen auszuschließen.
Rückerstattung der Zahlung ohne Hinsendekosten
Der Shopbetreiber hat eine Gutschrift erstellt und/oder eine Rückzahlung an Sie vorgenommen, jedoch ohne die Versandkosten, welche Sie bei der Bestellung mit bezahlt haben.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen haben, ist der Händler gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten der günstigsten Versandoption zu erstatten.
Bietet der Shop ein erweitertes Rückgaberecht über die Widerrufsfrist hinaus an, kann danach eine andere Regelung gelten.
Ziehen Sie hierzu bitte die Widerrufsbelehrung des Shops zu Rate, welche dort meist ganz unten auf der Seite unter Links wie „Widerruf“, „Rücksendung“ oder teilweise auch in den AGB zu finden ist.
Der Verkäufer muss Ihnen die Versandkosten für die Hinsendung der Ware wiederum nicht erstatten (auch nicht die Differenz zur günstigsten Versandoption), sofern Sie bei der Bestellung eine andere als die günstigste Versandart ausgewählt haben.
Klassisches Beispiel hierfür ist der Expressversand. Fragen Sie im Zweifelsfall bitte beim Support des Online-Shops nach.
Originalverpackung bei Rücksendung der Ware?
Im Interesse des Händlers sowie anderer Kunden ist es empfehlenswert, bei Rücksendungen die Originalverpackung zu verwenden, in welcher Ihnen die Ware auch geliefert wurde.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht jedoch ausdrücklich nicht.
Sie müssen aber sicherstellen, dass die Ware versandsicher verpackt ist und auf dem Weg der Rücksendung keine Schäden durch eine unzureichende Verpackung erleidet.
Lieferung beschädigter oder falscher Ware
Die Lieferung des Online-Shops ist bei Ihnen eingetroffen, allerdings ist die Ware beschädigt und/oder nicht jene, die Sie bestellt haben.
In diesem Fall ist der Shopbetreiber bei Verbrauchern zur Nachbesserung verpflichtet. Das bedeutet: Austausch der falsch gelieferten Ware gegen die richtige bzw. deren Neulieferung bei Beschädigung (gegebenenfalls auch teilweise, wenn sich das beschädigte Teil einfach durch den Kunden selbst ersetzen lässt).
In der Praxis kann oft auch eine Einigung über die Reduzierung des Kaufpreises mit dem Händler erzielt werden, wenn die Beschädigung minimal ist und Sie den Artikel trotzdem behalten.
Sollten Sie keine Ersatzlieferung erhalten wollen, können Sie Ihre Bestellung bis zu 14 Tage nach dem tatsächlichen Erhalt der Sendung widerrufen (stornieren). Gleiches gilt, wenn eine Neulieferung gar nicht möglich ist, beispielsweise bei Einzelstücken. Detaillierte Informationen hierzu stellen wir Ihnen in den Hilfethemen „Ausübung des Widerrufsrechts“ sowie „Rücksendung bestellter Ware“ bereit.
Wertersatz nach Rücksendung
Der Online-Händler hat die Möglichkeit, einen sogenannten Wertersatz für zurückgeschickte Ware in Abzug zu bringen, wenn diese eine ungewöhnlich hohe Wertminderung erlitten hat. Als Faustregel hierfür gilt: Sie können die Ware insoweit prüfen und nutzen, wie es auch in einem Ladengeschäft vor Ort der Fall wäre.
Auspacken, An- und Ausprobieren ist demnach völlig in Ordnung – mit Einschränkung von beispielsweise Verbrauchs- und Hygieneartikeln. Bestellen Sie dagegen eine Hose, tragen diese eine Woche lang und senden diese anschließend wieder zurück, können Sie nicht den vollen Kaufpreis wieder zurückverlangen.
Daher lautet unsere Empfehlung, mit online bestellter Ware besonders sorgsam umzugehen – und zwar mindestens so lange, bis Sie sich sicher sind, dass Sie diese behalten möchten.