Auszug der Qualitätskriterien für die Vergabe des Shopper Safety Gütesiegel, im Sinne der Verbraucherrechte. Shop-Betreiber, die eine Mitgliedschaft anfragen oder bereits von uns ausgezeichnet sind, verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen im E-Commerce-Handel zum Fernabsatz, Datenschutz, sowie die Shopper Safety-Richtlinien einzuhalten
1. Identität und Kontakt
• Das Impressum ist leicht auffindbar, jedoch von einer Unterseite mit max. 2 Klicks erreichbar und transparent dargestellt.
• Angabe des Vor u. Nachname (keine Abkürzung) des Betreibers und oder Vertretungsberechtigten. Einzelunternehmer dürfen nicht als Geschäftsführer genannt oder als Firma bezeichnet werden.
• Aktuelle Anschrift, keine Postfachadresse.
• Mitteilung einer Telefonnummer (wenn kostenpflichtig, die Verbindungskosten).
• E-Mail-Adresse, ein Kontaktformular reicht nicht aus.
• Bei juristischen Personen Angabe des Handelsregisters und der Handelsregisternummer.
• Handelt es sich um Berufsgruppen, die reglementiert sind, sind Angaben über Berufsbezeichnung, Ausstellungsland, zuständige Kammer und die Regularien mitzuteilen.
• Im Weiteren ist bei behördlichen Zulassungen die Aufsichtsbehörde anzugeben.
• Nennung eines Verantwortlichen bei Blog-Beiträgen.
• Der Shop-Betreiber stellt dem Verbraucher eine außergerichtliche Online-Streitbeteiligung OS-Plattform der EU-Kommission zur Verfügung, die eine Verlinkung enthält.
Wir kontaktieren den Onlineshop telefonisch, um zu überprüfen, ob die Erreichbarkeit gegeben ist.
Nach Anfrage zu einer unseren Mitgliedschaften wird auch eine Test-Bestellung durchgeführt. Eine Nachprüfung unserer Qualitätskriterien inklusive Test-Bestellung findet immer unangekündigt, jedoch mindestens einmal im Jahr statt. Kommt es zu einem Mangel, wird der Shop-Betreiber hier rüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, diese in einer vordefinierten Frist zu beheben.
2. Sicherheit und Datenschutz
Der Online-Shop verpflichtet sich, so wenig wie möglich personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, an Dritte weiterzugeben, insoweit das aus der aktuellen gesetzlichen Regelung hervorgeht oder der Verbraucher seine ausdrückliche Einwilligung zum Ausdruck bringt.
• Eine Erklärung nach der DSGVO sollte in der Fußzeile erreichbar sein.
• Die Verbraucher werden hierüber übersichtlich und verständlich informiert.
• Der Online-Shop teilt mit, wer der zuständige Kontakt oder Datenschutzbeauftragte ist.
• Über das Widerspruchsrecht und seine Auswirkungen wird ausführlich aufgeklärt.
• Es wird darüber informiert, wie sich der Verbraucher von dem E-Mail-Newsletter abmelden kann.
• Der Anbieter muss ggf. über die Verwendung von Cookies unterrichten sowie zu welchem Zweck, Inhalt und Verfallsdatum.
• Auch die Bonitätsprüfung bei der jeweiligen Zahlungsart ist zu kennzeichnen.
• Erhebt der Online-Shop Einwilligungsdaten für den E-Mail-Newsletter und oder andere technische Einrichtungen, ist in der Datenschutzerklärung über die Einholung, Verwendung und Widerruf der Einwilligung ausreichend zu informieren.
• Der Verbraucher muss klar und transparent informiert werden, welche Angaben freiwillig sind und bei welchen eine Einwilligung nötig ist.
• Bei Werbung per E-Mail, mit oder ohne Einwilligung, ist der Kunde davor, ausreichend zu informieren.
• Daten aus den Bestandskunden dürfen vor Einwilligung des Kunden keinem anderen Zweck wie für die Vertragsabwicklung genutzt werden.
• Der Online-Shop trägt dafür Sorge, die persönlichen Kundendaten ausreichend gegen Missbrauch Dritter zu schützen.
• Der Kunde ist über sein Recht auf: Auskunft, Berechtigung, Einschränkung, Datenübertragung und Löschung seiner personenbezogenen Daten zu informieren.
• Auch ist darüber Auskunft zu erteilen, an welche zuständige Aufsichtsbehörde sich gewannt werden kann, bei Beschwerden.
• Personenbezogene Daten von Kunden werden mindestens mit einer 128 Bit Verschlüsselung oder höher übertragen und gegen jegliche Art von Einsicht Dritter geschützt.
3. Produkte und Kosten
• Online-Shops haben die angegebenen Produkte und Kosten ggf. inklusive Mehrwertsteuer für den Kunden transparent, einfach und verständlich darzustellen sowie zu beschreiben.
• Die Versandkosten sind am Produkt, jedoch spätestens im Warenkorb vor Eingabe der Kundendaten vollständig aufzulisten (Endkosten).
• Auch muss es dem Kunden möglich gemacht werden, die Lieferkosten auf einer ausgewiesenen Seite im Shop aufzufinden.
• Es dürfen außer bei Nachname oder im B2B-Bereich keine Zusatzkosten für die Zahlarten berechnet werden.
• Für jegliche Zusatzkosten im Warenkorb, ist der Verbraucher zu unterrichten und die Einwilligung einzuholen.
• Nur ein an Unternehmer gerichteter Shop darf die Gefahr des Versandrisikos an den Käufer abwälzen.
• Jegliche Darstellung von Texten und Grafiken enthalten keine gesetzlichen Verstöße.
4. Zahlung und Lieferung
• Es gibt mindestens zwei verschiedene Zahlmöglichkeiten für den Kunden.
• Die inhaltlichen Angaben im Checkout: Preise, Widerrufsrecht, Schriftgröße sind gut lesbar, verständlich und transparent dargestellt sowie nicht irreführend.
• Der Verbraucher ist über die zu erwartende Lieferzeit und oder das Zustelldatum zu informieren.
• Bei Abonnements sind die ggf. Kosten und Laufzeiten anzugeben.
• Der befindliche Kauf-Button ist korrekt als solcher gekennzeichnet.
5. Kaufbestätigung
Nach dem Kauf, ist dem Kunden umgehend per E-Mail eine Bestellbestätigung zukommen zu lassen, in dieser hervorgeht, wo bestellt worden ist (ggf. Name, Shop-Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail), sowie:
- Was gekauft worden ist und Produktkosten - Zusatzkosten, wenn vorhanden - Versandkosten - Angabe über die ggf. MwSt. - Gesamtkosten - Zahlarten
6. Widerrufsrecht
• Im Shop ist eine leicht zugängliche Widerrufsbelehrung vorhanden.
• Der Verbraucher ist eindeutig über das Widerrufsrecht, seine Ausnahmen und Folgen zu informieren.
• Das Widerrufsrecht darf mit anderen Rechtstexten nicht vermischt werden und oder unzulässige Klauseln enthalten.
• Vor der Kaufbestätigung im Warenkorb, ist eine aktuelle und anklickbare Widerrufsbelehrung vorhanden.
• Es ist dem Verbraucher mitzuteilen, wann die Widerrufsfrist einsetzt.
• Der Shop hat den Kunden vor Kauf zu unterrichten, wer die Rücksendekosten zu tragen hat.
• Handelt es sich bei einem angebotenen Produkt um eine Sonderanfertigung oder nach Maß, ist der Verbraucher darüber zu informieren, dass ggf. das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
• Verkauft der Shop digitale Produkte, ist der Kunde ausreichend darüber zu unterrichten.
7. Altersbegrenzung
• Wenn nötig, ist darauf zu achten, dass technisch die Alterskontrollmechanismen eingehalten und ausreichend darüber informiert wird.
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