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Hin- und Rückversand
Einklappbarer Inhalt
Überschreitung der Lieferzeit
Das Ende der angegebenen Lieferfrist für online bestellte Ware ist erreicht oder bereits überschritten, Ihre Sendung ist aber bislang noch nicht bei Ihnen eingetroffen.
Versuchen Sie bitte zunächst, eine Klärung über die Serviceabteilung des Shops herbeizuführen, wie im Artikel „Keine oder unvollständige Lieferung“ beschrieben.
In den meisten Fällen ist die Verzögerung recht einfach und schlüssig erklärbar, seien es Verzögerungen beim Vorlieferanten oder hohe Versandaufkommen durch Sonderaktionen bzw. nahende Feiertage.
Möglicherweise ist Ihr Paket auch schon auf dem Weg und wurde durch den Versanddienstleister nur noch nicht zugestellt. Soweit Ihnen die Sendungsnummer bereits vorliegt, können Sie selbst über die Online-Sendungsverfolgung des Versanddienstleisters prüfen, wo sich Ihre Bestellung gerade befindet.
Fehlende Lieferung trotz Abstellgenehmigung
Da Sie tagsüber stets auf der Arbeit sind, haben Sie dem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilt. In der Sendungsverfolgung sehen Sie, dass die Lieferung zugestellt wurde, sie ist aber am vereinbarten Ablageort nirgendwo auffindbar.
Können Sie ausschließen, dass Ihre Sendung vielleicht vom Zusteller ein wenig versteckt wurde, um diese vor Diebstahl zu schützen, oder dieser Ihre Angabe des Ablageorts missverstanden hat? Dann bleibt Ihnen eigentlich nur der Anruf bei der Hotline des Paketdienstleisters übrig. Sie können auch versuchen, den Paketfahrer am nächsten Tag abzupassen und bei diesem direkt noch einmal nachzufragen. Die Fahrer haben meist – aber nicht immer – jeden Tag die gleichen Touren.
Führt dies nicht zum Erfolg, haben Sie leider keinerlei Recht auf Erstattung des Kaufpreises für den Inhalt der Sendung, weder durch den Versanddienstleister noch durch den Online-Shop. Denn auch wenn Abstellgenehmigungen besonders für Berufstätige eine praktische Sache sind – im Gegenzug für die nicht mehr nötige persönliche Entgegennahme und Unterschrift übernehmen Sie das volle Risiko für das Paket selbst, sobald der Zusteller dieses am genehmigten Ort abstellt.
Lieferung beschädigter oder falscher Ware
Die Lieferung des Online-Shops ist bei Ihnen eingetroffen, allerdings ist die Ware beschädigt und/oder nicht jene, die Sie bestellt haben.
In diesem Fall ist der Shopbetreiber bei Verbrauchern zur Nachbesserung verpflichtet. Das bedeutet: Austausch der falsch gelieferten Ware gegen die richtige bzw. deren Neulieferung bei Beschädigung (gegebenenfalls auch teilweise, wenn sich das beschädigte Teil einfach durch den Kunden selbst ersetzen lässt).
In der Praxis kann oft auch eine Einigung über die Reduzierung des Kaufpreises mit dem Händler erzielt werden, wenn die Beschädigung minimal ist und Sie den Artikel trotzdem behalten.
Sollten Sie keine Ersatzlieferung erhalten wollen, können Sie Ihre Bestellung bis zu 14 Tage nach dem tatsächlichen Erhalt der Sendung widerrufen (stornieren). Gleiches gilt, wenn eine Neulieferung gar nicht möglich ist, beispielsweise bei Einzelstücken. Detaillierte Informationen hierzu stellen wir Ihnen in den Hilfethemen „Ausübung des Widerrufsrechts“ sowie „Rücksendung bestellter Ware“ bereit.
Rücksendung bestellter Ware
Die gelieferte Ware gefällt Ihnen nicht, passt nicht oder funktioniert nicht wie erwartet. Sie möchten diese daher an den Online-Shop zurückschicken.
Als Verbraucher können Sie grundsätzlich online bestellte Ware bis zu 14 Tage nach deren Erhalt an den Händler zurückschicken – ohne jegliche Angabe von Gründen, allerdings mit einigen wenigen Ausnahmen.
So sind beispielsweise Hygieneartikel oder speziell für Sie angefertigte Produkte von der Rücknahme ausgeschlossen. Die genauen Bestimmungen des Händlers entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Online-Shops, bei welchem Sie bestellt haben.
Diese Informationen sind dort meist unter einem mit „Rücksendung“, „Widerruf“ oder auch „Widerrufsbelehrung“ bezeichneten Link zu finden. Manche Händler haben die Widerrufsbestimmungen auch in ihre AGB mit eingebunden.
Größere Online-Shops bieten außerdem oft ein erweitertes Rückgaberecht an, das über den Zeitraum des gesetzlichen Widerrufsrechts hinausgeht.
Allerdings ist der Händler dann in dessen Ausgestaltung deutlich freier, das heißt nach Ablauf der Widerrufsfrist können andere Bestimmungen zur Rücksendung gelten.
Verwenden Sie am einfachsten den Rücksendeschein, falls ein solcher der Sendung beilag. Ansonsten achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Ware an die korrekte Rücksendeanschrift schicken – diese stimmt nicht zwingend mit der im Impressum angegebenen Firmenadresse überein. Auch hierfür ziehen Sie bitte die Widerrufsbelehrung bzw. AGB des Shops zu Rate.
In jedem Fall gilt: Verschicken Sie die Rücksendung nicht auf eigene Faust als unversichertes Päckchen ohne Sendungsnummer.
Im Streitfall können Sie ansonsten nicht nachweisen, dass Sie die Artikel wirklich bei der Post oder beim Paketdienst abgegeben haben.
Rücksendung ohne Rücksendeschein
Sie möchten einen oder alle Artikel aus Ihrer Bestellung an den Händler zurückschicken, allerdings finden Sie im Paket kein Rücksendelabel.
Ein Rücksendeschein zur kostenfreien Rücksendung der Ware gehört bei großen Online-Händlern heutzutage zwar zum guten Ton, ist aber gesetzlich nicht verpflichtend.
Klären Sie bitte durch Rückfrage beim Kundenservice des Online-Shops, wie mit Rücksendungen zu verfahren ist. Erfragen Sie außerdem, an welche Adresse die Rücksendung erfolgen soll.
Größere Händler betreiben oft eigene Rücksendezentren, die sich nicht am Firmenstandort befinden. Weitere Informationen zum Ablauf der Rücksendung finden Sie im Normalfall zudem in der Widerrufsbelehrung oder den AGB des Shops.
Auch wenn der Shopbetreiber die Rücksendekosten nicht übernimmt und Ihnen damit höhere Kosten entstehen:
Verschicken Sie Rücksendungen stets als versicherte Sendung. Im Zweifelsfall haben Sie dann nämlich einen Nachweis über die Einlieferung des Pakets und der Verkäufer hat keinen Grund, Ihnen bei einem Widerruf die Rückzahlung des Kaufpreises zu verweigern (siehe Hilfeartikel „Dauer der Rückerstattung“).
Originalverpackung bei Rücksendung der Ware?
Im Interesse des Händlers sowie anderer Kunden ist es empfehlenswert, bei Rücksendungen die Originalverpackung zu verwenden, in welcher Ihnen die Ware auch geliefert wurde.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht jedoch ausdrücklich nicht.
Sie müssen aber sicherstellen, dass die Ware versandsicher verpackt ist und auf dem Weg der Rücksendung keine Schäden durch eine unzureichende Verpackung erleidet.
Keine oder unvollständige Lieferung
Ihr Paket ist innerhalb der vom Shop angegebenen Lieferfrist noch nicht bei Ihnen eingetroffen oder Sie haben bislang lediglich eine Teillieferung erhalten.
Fragen Sie bitte unter Angabe Ihrer Bestellnummer beim Kundenservice des jeweiligen Händlers nach, bei welchem Sie die Ware bestellt haben.
Teilen Sie im Falle einer noch unvollständigen Lieferung am besten auch gleich mit, welche(n) Artikel Sie bereits erhalten haben.
Gelegentlich werden mehrere Lieferungen aus verschiedenen Lagern direkt an Sie versendet und Sie erleichtern dem Shop-Mitarbeiter damit die Suche nach dem/n anderen Paket(en).
Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Shop-Supports finden Sie in der Regel auf der Shopseite unter dem Punkt „Kontakt“, „Service“ oder auch „Impressum“.
Bitte beachten Sie,
dass das Team vom Shopper Safety Ihnen zu Lieferungen leider keine Auskunft geben kann. Diese Daten liegen uns nicht vor.