Die Digitalisierung im Gesundheitswesens schreitet voran, wenn auch nur langsam. Bis Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit haben, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.
Das E-Rezept gibt es ja bereits. Welche weiteren digitalen Angebote es gibt und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie im Folgenden Blogbeitrag.
Elektronische Patientenakte, Online-Sprechstunde, E-Rezept: Was erwartet uns?
In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist die Digitalisierung schon angekommen. Doch in vielen Arztpraxen scheint die Zeit stillzustehen: Hier dominieren noch immer Papierdokumente.
Überweisungen werden noch auf Zetteln ausgehändigt, und nicht selten müssen Patientinnen und Patienten ihre Arztbriefe selbst an den nächsten Facharzt weitergeben.
Woran hakt es bei der Digitalisierung in den Arztpraxen?
Untersuchungen zeigen, dass es hier noch Nachholbedarf gibt. Eine Studie von McKinsey aus dem Jahr 2020 ergab, dass noch 93 Prozent der deutschen Ärztinnen und Ärzte vornehmlich in Papierform mit Krankenhäusern kommunizieren.
Auch eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom und des Ärzteverbands Hartmannbund unter 500 Ärzten und Ärztinnen im Jahr 2022 unterstreicht dies: Das Telefon ist in den Praxen mit den Patienten und Patientinnen, sowie mit anderen Praxen und Apotheken weiterhin das zentrale Kommunikationsmittel. Tatsächlich nutzen sogar noch 22 Prozent der Ärztinnen und Ärzte das Faxgerät.
Ab Ende 2024 soll sich dies ändern: Die Elektronische Patientenakte (ePA) wird für gesetzlich Versicherte verpflichtend.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird ebenfalls fest in den Praxisalltag integriert. Das E-Rezept gibt es schon seit 2022. Es wurde seither Schritt für Schritt ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2024 ist es nun verbindlich für alle gesetzlich Versicherten: Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten nur noch per E-Rezept.
Darüber hinaus werden Online-Sprechstunden und digitale Krankmeldungen immer wichtiger. Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird in den kommenden Jahren eine sehr große Rolle spielen und das Gesundheitssystem weiter verändern.
Welche digitalen Angebote gibt es bereits in den Arztpraxen?
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte wurde bereits im Januar 2021 eingeführt, jedoch hat sie sich bisher noch nicht vollständig durchgesetzt.
Ihr Ziel ist es, einen schnellen Überblick über wichtige medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen oder Behandlungsberichte zu bieten. Diese Informationen sollen zentral in einer App gespeichert und leicht zugänglich sein – sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) gab es allerdings einige Hürden, besonders in Bezug auf den Datenschutz. Ärztinnen und Ärzte konnten entweder alle Krankheitsdaten einsehen oder gar keine – es gab keine Möglichkeit, den Zugang zu beschränken.
Dies führte dazu, dass beispielsweise eine Hausärztin auch psychologische Berichte lesen konnte, obwohl sie nur wegen einer Erkältung aufgesucht wurde.
Seit 2022 haben Versicherte die Möglichkeit, selbst festzulegen, welche Dokumente von welchen Ärztinnen und Ärzten eingesehen werden dürfen. Dennoch ist die Akzeptanz bisher gering: Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom im Jahr 2022 zeigte, dass weniger als 1 Prozent der Deutschen die elektronische Patientenakte nutzt.
Allerdings gaben 59 Prozent der gesetzlich Versicherten an, dass sie sich vorstellen können, die ePA zukünftig zu verwenden. Ein Drittel der Befragten lehnt die Nutzung jedoch kategorisch ab.
Das sollten Sie zur ePA ab Ende 2024 wissen
Ab Ende 2024 wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Hier die wichtigsten Punkte: Jede*r Versicherte erhält automatisch eine ePA, außer es wird ausdrücklich widersprochen.
Krankenkassen stellen die ePA zusammen mit einer App zur Verfügung. Die Versicherten können ihre Akte selbst mit Dokumenten befüllen, auch Papierdokumente können eingescannt und abgelegt werden. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten bei der Nutzung der ePA zu unterstützen.
Auf die Inhalte der ePA haben Ärztinnen und Ärzte nur nach expliziter Freigabe durch die Versicherten Zugriff. Die Daten sind verschlüsselt und auch Krankenkassen können nicht darauf zugreifen.
Das elektronische Rezept (E-Rezept)
Seit 01. Januar 2024 ist das elektronische Rezept Pflicht. Es ermöglicht es, dass Rezepte nicht mehr in Papierform, sondern digital über eine spezielle App ausgestellt und in Apotheken eingelöst werden.
Die Ärztinnen und Ärzte signieren das E-Rezept digital, und es wird sicher in der Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens gespeichert. In der Apotheke kann das Rezept dann entweder digital über die App oder als Ausdruck vorgelegt werden.
Das E-Rezept ist besonders praktisch in Kombination mit Online-Sprechstunden. Auch die elektronische Gesundheitskarte kann für den Abruf des E-Rezepts verwendet werden.
Die elektronische Krankschreibung (eAU)
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für gesetzlich Versicherte eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Arztpraxis meldet die Krankschreibung direkt an die zuständige Krankenkasse, und der Arbeitgeber kann sie dort abrufen.
Die Verbraucherzentrale informiert, dass bereits über 80 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Kassen übermittelt werden. Privatversicherte sind von dieser Neuerung vorerst nicht betroffen und erhalten weiterhin Krankschreibungen in Papierform.
Videosprechstunde: Der virtuelle Arztbesuch
Die Digitalisierung macht es möglich: Mit der Videosprechstunde können Sie Ihren Arztbesuch auch von zu Hause aus erledigen. Über den Computer oder das Smartphone ist eine direkte Beratung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt möglich. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für diese Form der Behandlung.
Für die Videosprechstunde gelten besondere Anforderungen: Der Patient muss zuvor seine Einwilligung geben und der virtuelle Termin muss in einem geschützten Raum ohne Störungen stattfinden.
Diese Form der Beratung eignet sich besonders für Folgetermine oder die Ausstellung von Rezepten, nicht jedoch für umfassende körperliche Untersuchungen.
Vorteile der Videosprechstunde:
• Keine Anfahrt nötig – spart Zeit und Kosten
• Bessere Versorgung in ländlichen Regionen
• Keine Wartezeiten in der Praxis
Höheres Maß an Flexibilität, da Ärztinnen und Ärzte aus ganz Deutschland kontaktiert werden können Trotz dieser Vorteile bleibt die Nutzung der Videosprechstunde noch ausbaufähig.
Laut einer Bitkom-Studie aus dem Jahr 2022 haben bisher nur 18 Prozent der befragten Patientinnen und Patienten eine solche Sprechstunde genutzt - im Vorjahr vier Prozent weniger. Dazu gibt es eine Studie aus dem Jahr 2020 „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2020“
Online-Terminbuchungen
Immer mehr Arztpraxen bieten ihren Patientinnen und Patienten an, Termine online zu buchen. So entfällt das Telefonieren mit der Praxis.
Diese digitalen Buchungsdienste sind praktisch, es sollte aber stets darauf geachtet werden, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Gesundheits-Apps
Eine weitere Neuerung im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind verschreibbare Gesundheits-Apps, auch DiGA genannt.
Diese sind seit Ende 2019 durch die Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) geregelt. Diese Apps unterstützen bei der Erkennung von Krankheiten oder helfen Menschen, die beispielsweise an chronischen Schmerzen leiden.
Sie werden von den Krankenkassen erstattet und ergänzen die ärztliche Behandlung. Hier finden Sie das Verzeichnis der geprüften Apps.
Fazit: Wie verändert die Digitalisierung den Praxisalltag?
Auch wenn mit der Einführung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts im Jahr 2024 ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht wird, ist der Weg noch lang.
Vor allem ältere Menschen stehen der Umstellung oft skeptisch gegenüber und benötigen Unterstützung. Mit der richtigen Begleitung und Aufklärung können aber auch sie die Vorteile der digitalen Angebote erkennen und nutzen.
Die Digitalisierung in Arztpraxen bietet viele Chancen, doch sie erfordert auch Geduld und Anpassungsbereitschaft von allen Beteiligten.