Online-Einkauf: Rückerstattung der Zahlung ohne Hinsendekosten
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Der Shopbetreiber hat eine Gutschrift erstellt und/oder eine Rückzahlung an Sie vorgenommen, jedoch ohne die Versandkosten, welche Sie bei der Bestellung mit bezahlt haben.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen haben,
ist der Händler gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten der günstigsten Versandoption zu erstatten. Bietet der Shop ein erweitertes Rückgaberecht über die Widerrufsfrist hinaus an, kann danach eine andere Regelung gelten.
Ziehen Sie hierzu bitte die Widerrufsbelehrung des Shops zu Rate, welche dort meist ganz unten auf der Seite unter Links wie „Widerruf“, „Rücksendung“ oder teilweise auch in den AGB zu finden ist.
Der Verkäufer muss Ihnen die Versandkosten für die Hinsendung der Ware wiederum nicht erstatten (auch nicht die Differenz zur günstigsten Versandoption), sofern Sie bei der Bestellung eine andere als die günstigste Versandart ausgewählt haben. Klassisches Beispiel hierfür ist der Expressversand.
Fragen Sie im Zweifelsfall bitte beim Support des Online-Shops nach.
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