Mehrere Medikamentenkapseln auf einem weißen Hintergrund zu sehen, die gelb sind.

Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln: Was gibt es zu beachten?

Der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln ist in Deutschland reguliert und erfordert ein Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die wichtigsten Vorschriften sind in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) festgehalten, die für alle Händler verbindlich ist.

In diesem Artikel erläutern wir detailliert, welche Kriterien ein Nahrungsergänzungsmittel erfüllen muss und welche Anforderungen beim Vertrieb, insbesondere im Online-Handel, zu beachten sind.

Ein fundiertes Wissen über diese Regeln ist unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

- Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
- Anforderungen an die Abgabe
- Kennzeichnungspflichten
- Info
- Besondere Anforderungen im Online-Handel
- Grundpreisangabe und Gewichtskennzeichnung
- Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
- Health-Claims-Verordnung

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel sind nach § 1 der NemV als Lebensmittel definiert, die speziell dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.

Sie bestehen aus Konzentraten von Nährstoffen oder anderen Stoffen, die eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung auf den Körper haben.

Diese Produkte werden in einer dosierten Form, wie beispielsweise in Kapseln, Tabletten, Flüssigampullen oder Pastillen, verkauft.

Zu den wichtigsten Nährstoffen, die in diesen Produkten enthalten sind, zählen Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.

Nahrungsergänzungsmittel sollen dazu beitragen, den täglichen Nährstoffbedarf zu decken, insbesondere in Fällen, in denen die Ernährung nicht ausreicht, um alle notwendigen Vitamine und Mineralstoffe aufzunehmen.

Anforderungen an die Abgabe

Nahrungsergänzungsmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, dürfen gemäß § 2 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung ausschließlich als vorverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.

Dies bedeutet, dass sie nicht lose, sondern nur in Verpackungen verkauft werden dürfen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Eine wichtige Ausnahme gilt für den Verkauf an gewerbliche Endnutzer: In diesem Fall besteht keine Verpflichtung, bestimmte Informationen offenzulegen, die ansonsten für den Verkauf an private Verbraucher zwingend erforderlich sind.

Beim Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln gilt das Versandlager oder der Online-Shop als „Ort des Verkaufs“. Dies bedeutet, dass Online-Händler in ihrem Angebot deutlich machen müssen, wo die Annahmestelle für die Bestellungen ist.

Diese Regelung wurde durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg (Az: 5 W 59/10) bestätigt und sorgt dafür, dass die rechtlichen Anforderungen auch im digitalen Vertrieb eingehalten werden.

Kennzeichnungspflichten

Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln ist streng reglementiert und stellt sicher, dass Verbraucher umfassend informiert sind. Die Verpackung muss laut der Lebensmittelinformations-Verordnung nicht nur die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ tragen, sondern auch folgende Angaben enthalten:

    - Namen der Kategorien von Nährstoffen oder eine spezifische Charakterisierung dieser Stoffe.

    - Empfohlene tägliche Verzehrmenge in klar definierten Portionen.

    - Warnhinweise wie „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.“ Diese Warnung ist von besonderer Bedeutung, da eine Überdosierung von Nährstoffen gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann.

    - Der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sind.

      Dies ist wichtig, um den Verbrauchern deutlich zu machen, dass Nahrungsergänzungsmittel nur als Ergänzung und nicht als Ersatz für gesunde Ernährungsgewohnheiten dienen sollen.

        - Der Hinweis, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren sind, um eine versehentliche Einnahme zu verhindern.

        - Mengenangaben zu den enthaltenen Nährstoffen und Vitaminen, jeweils als Prozentsatz der festgelegten Referenzwerte, sofern solche für diese Stoffe festgelegt sind.

          Info

          Neben diesen spezifischen Vorschriften der Nahrungsergänzungsmittelverordnung gibt es noch weitere zu beachtende Regelungen, wie beispielsweise die Zusatzstoffzulassungsverordnung und die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV).

          Diese Verordnungen regeln unter anderem, welche Zusatzstoffe in Lebensmitteln erlaubt sind und welche Informationen auf den Verpackungen von Lebensmitteln angegeben werden müssen.

          Die Einhaltung dieser Regelungen ist essenziell, um die Sicherheit und Qualität der Nahrungsergänzungsmittel zu gewährleisten.

          Besondere Anforderungen im Online-Handel

          Beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet gelten dieselben strengen Anforderungen wie im stationären Handel. 

          Alle relevanten Informationen müssen bereits vor Abschluss des Kaufvertrags in der Artikelbeschreibung enthalten sein.

          Zusätzlich müssen Nahrungsergänzungsmittel, die in Kapselform verkauft werden, gemäß der Fertigpackungsverordnung nach dem Gewicht gekennzeichnet werden.

          Dies ist auch im Hinblick auf die Preisangabenverordnung wichtig, da der Verkäufer verpflichtet ist, einen Grundpreis anzugeben, der den Verbrauchern einen besseren Preisvergleich ermöglicht.

          Grundpreisangabe und Gewichtskennzeichnung

          Nahrungsergänzungsmittel, die in dosierter Form, wie etwa Kapseln, Tabletten oder Flüssigampullen, angeboten werden, unterliegen speziellen Anforderungen bezüglich der Preisangaben und Kennzeichnung.

          Nach der Fertigpackungsverordnung (FertigPackV) müssen solche Produkte in Kapselform auch nach dem Gewicht gekennzeichnet werden.

          Ein typisches Beispiel hierfür könnte 30 Kapseln à 2 Gramm sein, was insgesamt 60 Gramm entspricht.

          Gemäß der Preisangabenverordnung ist der Verkäufer zudem verpflichtet, beim Verkauf nach Gewicht einen Grundpreis anzugeben.

          Dies erleichtert den Verbrauchern den Vergleich verschiedener Produkte und hilft ihnen, eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.

          Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

          Die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Es darf nicht behauptet werden, dass eine ausgewogene Ernährung im Allgemeinen nicht ausreichend sei, um den Nährstoffbedarf zu decken.

          Solche Aussagen könnten die Verbraucher in die Irre führen und zu einem übermäßigen Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln verleiten.

          Darüber hinaus dürfen den Produkten keine Eigenschaften zugeschrieben werden, die auf eine Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten hinweisen.

          Dies ist besonders wichtig, um falsche Erwartungen zu vermeiden und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

          Health-Claims-Verordnung

          Die sogenannte "Health-Claims-Verordnung" (Verordnung EG Nr. 1924/2006) regelt, welche gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben in der Werbung für Lebensmittel gemacht werden dürfen.

          Nur solche Aussagen, die im Gemeinschaftsregister gelistet und wissenschaftlich nachgewiesen sowie zugelassen sind, dürfen verwendet werden.

          Dies stellt sicher, dass die beworbenen Vorteile tatsächlich auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und die Verbraucher nicht durch unzulässige Werbeversprechen getäuscht werden.

           

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