Das Verpackungsgesetz – alle Informationen: Was es für Sie bedeutet und worauf Sie achten müssen
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Das Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, ist seit Anfang 2019 in Kraft. Es hat die alte Verpackungsverordnung abgelöst und bringt für Unternehmen aller Größenordnungen eine Reihe an Pflichten mit sich.
Vielleicht haben Sie selbst schon davon gehört, sind aber noch unsicher, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau hinter dem Gesetz steckt, wen es betrifft und wie Sie am besten damit umgehen.
Warum gibt es das Verpackungsgesetz überhaupt?
Die Mengen an Verpackungsmüll steigen seit Jahren kontinuierlich an. Deutschland gilt zwar als Recycling-Vorreiter, doch gleichzeitig produziert kaum ein anderes Land in Europa so viele Verpackungsabfälle.
Mit dem neuen Gesetz wollte der Gesetzgeber zwei Dinge erreichen: Zum einen sollen Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, stärker in die Pflicht genommen werden.
Zum anderen soll das Recycling-System transparenter und effizienter gestaltet werden. Die Verantwortung für die Entsorgung wird also nicht mehr allein den Kommunen oder Entsorgern überlassen, sondern direkt auf die Hersteller, Händler und Importeure verlagert.
Wen betrifft das Gesetz?
Das Gesetz richtet sich an alle, die Verpackungen erstmalig in Umlauf bringen. Das klingt im ersten Moment abstrakt, bedeutet in der Praxis aber:
Wenn Sie ein Produkt verpacken und an private Endkunden verkaufen, dann sind Sie verpflichtet, die Regeln des VerpackG einzuhalten.
Betroffen sind:
• Online-Händler, die Waren verschicken und dabei Kartons, Umschläge oder Füllmaterialien nutzen.
• Produzenten, die ihre Ware in Flaschen, Dosen oder Beuteln abfüllen.
• Importeure, die Produkte nach Deutschland einführen, die bereits verpackt sind.
• Stationäre Geschäfte, die Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher oder Bäckertüten ausgeben.
Ob Sie zum Beispiel ein kleiner Etsy-Shop, Ebay oder ein großer Konzern sind, spielt keine Rolle. Entscheidend ist einzig, dass die Verpackung beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt.
Welche Pflichten entstehen für Sie?
Damit Sie den Überblick behalten, lassen sich die Anforderungen in vier große Bereiche einteilen:
1. Registrierung
Bevor Sie überhaupt eine Verpackung nutzen dürfen, müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID anmelden.
Ohne diese Anmeldung ist es schlicht verboten, verpackte Waren an Endkunden zu verkaufen. Die Registrierung ist kostenlos, aber zwingend notwendig und öffentlich einsehbar.
2. Beteiligung am dualen System
Sie dürfen Verpackungen nicht einfach in Umlauf bringen und die Entsorgung dem Staat überlassen. Stattdessen müssen Sie sich einem dualen System anschließen.
Dort zahlen Sie eine Lizenzgebühr, die sich nach Art und Menge Ihrer Verpackungen richtet. Dieses Geld fließt in die Sammlung, Sortierung und das Recycling.
3. Meldungen Ihrer Verpackungsmengen
Sobald Sie Verpackungen in Umlauf bringen, müssen Sie regelmäßig melden, welche Mengen Sie eingesetzt haben. Diese Meldung geht an Ihr duales System und gleichzeitig an die ZSVR. So wird sichergestellt, dass alles transparent bleibt.
4. Vollständigkeitserklärung (für große Mengen)
Wenn Sie besonders viele Verpackungen in Umlauf bringen, reicht die normale Meldung nicht aus. Dann brauchen Sie eine sogenannte Vollständigkeitserklärung. Diese muss jedes Jahr von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testiert werden.
Welche Verpackungen sind erfasst?
Das Gesetz unterscheidet verschiedene Arten:
• Verkaufsverpackungen – also alles, was direkt beim Endkunden anfällt, zum Beispiel Getränkeflaschen oder Konservendosen.
• Umverpackungen – Verpackungen, die mehrere Produkte zusammenfassen, etwa die Folie um einen Sechserpack.
• Versandverpackungen – Kartons, Versandtaschen oder auch das Füllmaterial, das Sie beim Onlinehandel einsetzen.
• Serviceverpackungen – klassische Bäckertüten, Coffee-to-go-Becher oder Imbissschachteln, die direkt im Laden ausgegeben werden.
Für all diese Kategorien gilt: Sie müssen registriert und lizenziert werden.
Was passiert, wenn Sie die Pflichten ignorieren?
Die ZSVR prüft sehr genau, ob Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen. Verstöße können empfindliche Folgen haben:
• Es drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.
• Händler, die nicht registriert sind, dürfen ihre Waren gar nicht mehr vertreiben – ein faktisches Verkaufsverbot.
• Da das LUCID-Register öffentlich einsehbar ist, riskieren Sie außerdem Reputationsschäden, wenn Ihr Unternehmen dort fehlt.
Gerade für Händler auf Plattformen wie Amazon oder Otto ist Vorsicht geboten: Diese Marktplätze verlangen einen Nachweis über die Registrierung und sperren Verkäufer ohne gültige Nummer.
Warum es sich lohnt, die Regeln einzuhalten
Natürlich wirken die Vorschriften im ersten Moment wie zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Aber es gibt auch positive Aspekte:
• Sie schaffen Rechtssicherheit für Ihr Geschäft.
• Sie zeigen Ihren Kundinnen und Kunden, dass Ihnen Nachhaltigkeit nicht egal ist.
• Sie können Ihr Umweltengagement aktiv kommunizieren und sich vom Wettbewerb abheben.
Immer mehr Verbraucher achten bewusst darauf, wie Unternehmen mit Ressourcen umgehen. Eine transparente Umsetzung des Verpackungsgesetzes kann also sogar zum Vorteil werden.
Praktische Tipps für den Alltag
1. Melden Sie sich frühzeitig im LUCID-Register an – das kostet nichts und geht schnell.
2. Prüfen Sie sorgfältig, welche Verpackungsmengen Sie tatsächlich einsetzen.
3. Wählen Sie ein duales System, das zu Ihrem Bedarf passt.
4. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen, Rechnungen und Meldungen auf, um im Falle einer Prüfung abgesichert zu sein.
5. Auch wenn Sie nur kleine Mengen einsetzen: Befreiungen gibt es nicht, die Pflichten gelten für alle, oder etwa nicht? Sie können die Regel bezüglich der Kosten umgehen, wenn Sie bereits benutze Verpackungen wieder in Verkehr bringen.
Fazit
Das Verpackungsgesetz betrifft praktisch jedes Unternehmen, das Waren an Endkunden verkauft. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Verantwortung für die Verpackungen, die Sie einsetzen – egal ob es sich um Kartons, Becher oder Folien handelt.
Wenn Sie sich registrieren, Ihre Verpackungen lizensieren und Ihre Meldungen korrekt abgeben, handeln Sie nicht nur gesetzestreu, sondern leisten auch einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz. Gleichzeitig vermeiden Sie Bußgelder und Probleme mit Verkaufsplattformen.
Unser Rat an Sie lautet daher: Nehmen Sie das Thema ernst, setzen Sie die Anforderungen konsequent um und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen als verantwortungsbewusst und nachhaltig zu positionieren. Ihre Kundinnen und Kunden werden es bemerken.