Aktualitätshinweis: Berücksichtigt das neue DDG 2026 & das Ende der EU-OS-Plattform.
Quick-Check: Was muss ins Impressum 2026?
Impressumspflicht 2026: Der ultimative Guide für rechtssichere Online-Shops. Ein rechtssicheres Impressum nach § 5 DDG ist für jeden geschäftsmäßigen Auftritt zwingend. Erforderlich sind: Vollständiger Name/Firma, Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), Zwei schnelle Kontaktwege (E-Mail & Telefon), Registernummer (falls vorhanden) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wichtig: Der veraltete OS-Link der EU muss aufgrund der Einstellung der Plattform geprüft und ggf. entfernt werden.
1. Warum ein Impressum? Die Rechtsgrundlage 2026
Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat das Telemediengesetz (TMG) vollständig abgelöst. Das Impressum ist Ihre gesetzliche Anbieterkennzeichnung. Ziel ist der Verbraucherschutz durch Transparenz. Wer kein oder ein fehlerhaftes Impressum führt, handelt unlauter gemäß § 3a UWG. Dies führt 2026 nicht nur zu Abmahnungen, sondern triggert bei Plattformen wie Amazon sofortige KYC-Sperren.
2. Die Pflichtbestandteile: Was zwingend rein muss
Ein rechtssicheres Impressum muss folgende Punkte lückenlos abdecken:
- Vollständiger Name: Bei Einzelpersonen Vor- und Zuname. Bei Firmen der Name laut Handelsregister (z. B. GmbH, UG, e.K.).
- Ladungsfähige Anschrift: Physischer Standort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort). Ein reines Postfach ist unzulässig.
- Schnelle Kontaktaufnahme: E-Mail-Adresse UND ein zweiter Weg (Telefonnummer ist zwingend, wenn eine Antwort binnen 60 Min. erwartet wird).
- Vertretungsmacht: Bei juristischen Personen (GmbH/UG) müssen alle Geschäftsführer namentlich genannt werden.
- Register-Eintrag: Registergericht und die Registernummer (z. B. HRB 12345).
- Umsatzsteuer-ID: Sofern vorhanden, die ID nach § 27a UStG. Geben Sie niemals Ihre private Steuernummer an! Beachten Sie hierzu auch unsere Checkliste zur Umsatzsteuer.
3. Das Ende der OS-Plattform: Was Händler jetzt tun müssen
Die EU-Kommission hat die klassische OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt. Viele Händler führen in ihren Impressumstexten noch den alten, nun „toten“ Link. Das Risiko: Ein Link, der ins Leere führt, ist irreführend und abmahnfähig. Lösung: Entfernen Sie den veralteten Standard-Text zur EU-Schlichtung. Prüfen Sie stattdessen, ob Sie nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) zur Angabe nationaler Schlichtungsstellen verpflichtet sind (in der Regel ab 10 Mitarbeitern). Eine Übersicht aktueller Gesetze finden Sie in unserer Checkliste für Gesetzesänderungen.
4. Rechtsformen & Praxis-Beispiele
Max Mustermann Onlinehandel
Musterweg 10, 12345 Musterstadt
Tel: 0123 4567890 | E-Mail: max@mustermann-shop.de
(Hinweis: Vor- und Zuname sind zwingend!)
Muster-Handel GmbH
Musterweg 10, 12345 Musterstadt
Vertreten durch: Max Mustermann (Geschäftsführer)
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt, HRB 99999
Umsatzsteuer-ID: DE 123456789
E-Mail: info@muster-handel.de | Tel: 0123 4567890
5. Webshop, Social Media & Marktplätze
- Webshop: Muss von jeder Seite mit max. 1 Klick erreichbar sein (meist im Footer). Dies gilt neben dem Impressum auch für die AGB.
- Social Media (Instagram/TikTok): Ein Link in der Bio ist Pflicht. Er muss eindeutig als „Impressum“ gekennzeichnet sein.
- Marktplätze (Amazon/eBay): Aufgrund des Digital Services Act (DSA) müssen Ihre Impressumsdaten 1:1 mit den hinterlegten Steuerdaten übereinstimmen, da sonst automatisierte Kontosperren drohen. Details zur rechtssicheren Umsetzung finden Sie in unserem DSA Compliance Leitfaden.
6. Sonderfälle: KI-Content & Internationaler Handel
KI-generierte Inhalte: Auch wenn Texte von einer KI erstellt wurden, haften Sie als Betreiber vollumfänglich. Bei redaktionellen Inhalten (Blogs) muss eine natürliche Person als Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV benannt werden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Medien, wie im Guide zum Urheberrecht erläutert.
Internationaler Handel: Wer aktiv nach Österreich oder in die Schweiz verkauft, unterliegt zusätzlichen nationalen Informationspflichten. Nutzen Sie unseren Guide für Cross-Border E-Commerce, um rechtssicher zu exportieren.
7. Blitz-Audit: Ihr 30-Sekunden-Check
Ist Ihr Shop sicher?
- Alter/toter OS-Link entfernt oder aktualisiert?
- Telefonnummer für unmittelbaren Kontakt vorhanden?
- Alle Geschäftsführer bei GmbH/UG namentlich genannt?
- Daten identisch mit den Amazon/eBay-Stammdaten?
8. Fazit: Rechtssicherheit als Wettbewerbsvorteil
Ein rechtssicheres Impressum nach dem DDG 2026 ist weit mehr als eine lästige Pflicht. Es schützt Sie vor teuren Abmahnwellen und verhindert schmerzhafte Kontosperren auf großen Marktplätzen. Durch das Ende der EU-OS-Plattform ist jetzt der ideale Zeitpunkt, Ihre Anbieterkennzeichnung einem gründlichen Audit zu unterziehen. Wer hier transparent und fehlerfrei agiert, schafft Vertrauen bei Kunden und Partnern gleichermaßen. Nutzen Sie zusätzlich unser Abmahn-Schutzpaket für maximale Sicherheit.
Erstellt von der Shopper Safety Redaktion – Ihre Experten für rechtssicheren Online-Handel, Abmahnschutz und E-Commerce-Wachstum.
FAQ
Was ist neu bei der Impressumspflicht 2026?
Mit dem Inkrafttreten des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) wurden die Anforderungen an die Transparenz digitaler Dienste verschärft. Zudem ist die Pflicht zur Verlinkung auf die EU-OS-Plattform entfallen.
Muss meine private Telefonnummer ins Impressum?
Es muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter der Sie schnell erreichbar sind. Es empfiehlt sich eine geschäftliche Nummer, da das Impressum öffentlich einsehbar ist.
Darf ein Postfach als Anschrift genutzt werden?
Nein. Das Gesetz verlangt eine ladungsfähige Anschrift mit Straße und Hausnummer, damit im Ernstfall eine rechtliche Zustellung möglich ist.
Gilt die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile?
Ja, sobald Sie Profile auf Instagram, TikTok oder Facebook geschäftlich nutzen, benötigen Sie ein Impressum, das mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss.
Was passiert bei einem fehlenden Impressum?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist ein Wettbewerbsverstoß nach dem UWG. Dies kann zu kostspieligen Abmahnungen und Sperren auf Marktplätzen führen.
Muss ich die Umsatzsteuer-ID zwingend angeben?
Nur wenn Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt wurde, muss diese im Impressum aufgeführt werden.