GPSR-Produktsicherheit: Hand arbeitet Checkliste für Compliance-Vorgaben im Online-Shop erfolgreich ab.

GPSR 2026: Neue Produktsicherheitsregeln für Online-Händler

Rechtsstand 2026: Berücksichtigt die GPSR-Vollumsetzung & aktuelle Marktüberwachungs-Vorgaben.

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1. GPSR 2026: Die neue Verantwortung der Online-Händler

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) hat die rechtliche Landschaft im Online-Handel grundlegend umgestaltet. Im Jahr 2026 ist die Produktsicherheit kein "Nebenbeithema" mehr, sondern ein zentraler Bestandteil der Compliance. Wer diese Daten nicht pflegt, riskiert nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch das Listing auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay. Ein lückenloses Verständnis der aktuellen Gesetzesänderungen ist daher unerlässlich.

2. Wer muss was tun? Die Rollenverteilung nach GPSR

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) schafft klare Verantwortlichkeiten. Eines der Kernziele ist es, sicherzustellen, dass für jedes Produkt innerhalb der EU ein wirtschaftlicher Akteur existiert, der im Falle eines Sicherheitsrisikos zur Verantwortung gezogen werden kann. Die folgende Übersicht verdeutlicht, wie sich die Pflichten entlang der Lieferkette im Jahr 2026 verteilen und wo Ihre spezifische Rolle als Shop-Betreiber beginnt.

Akteur Zentrale Pflicht 2026
Hersteller (EU) Konformitätsbewertung, CE-Zeichen, Kontakt auf Produkt & Verpackung.
EU-Bevollmächtigter Haftungsansprechpartner für Nicht-EU-Hersteller (zwingend erforderlich!).
Importeur Sicherstellung der Konformität vor dem Inverkehrbringen in der EU.
Shop-Betreiber Prüfpflicht: Sind alle Herstellerdaten im Online-Listing sichtbar?
Marktplatz-Betreiber Prüfung von Händler-Daten und Löschung bei Sicherheitsmängeln.

3. Pflichtangaben im Shop: Hersteller, Importeur & Kontakt

Die GPSR verlangt, dass der Kunde bereits vor dem Kauf weiß, wer für das Produkt verantwortlich ist. In Ihrem Shopify-Backend sollten Sie daher dedizierte Felder für diese Angaben anlegen. Nutzen Sie zur allgemeinen Absicherung auch unsere Checkliste zur Impressumspflicht:

  • Herstellername: Offizieller Firmenname laut Register.
  • Postanschrift: Ladungsfähige Adresse (kein Postfach).
  • Elektronischer Kontakt: Eine valide E-Mail-Adresse oder eine spezifische Support-URL.
  • Produktidentifikation: EAN, SKU oder Chargennummer zur eindeutigen Zuordnung.

4. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen digital abbilden

Ein kritischer Punkt der GPSR 2026 ist die Digitalisierung von physischen Warnhinweisen. Diese Warnungen müssen in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem Sie das Produkt anbieten. Achten Sie dabei auch auf die Konformität Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um hier keine rechtlichen Lücken zu lassen.

5. Sonderfall Dropshipping: Das Risiko beim Direktimport

Viele Händler nutzen Dropshipping-Modelle mit Lieferanten aus China. Achtung: Wird das Produkt von einem Hersteller außerhalb der EU bezogen, ist der Verkauf ohne die Benennung einer in der EU ansässigen "verantwortlichen Person" im Jahr 2026 unzulässig. Sind Hersteller oder Importeur bereits innerhalb der EU ansässig, haften diese direkt – dennoch bleibt Ihre Pflicht als Händler bestehen, die vollständigen Kontaktdaten transparent im Shop auszuweisen. Informieren Sie sich ergänzend über die Haftung bei Eigenmarken, falls Sie eigene Produkte unter Ihrem Namen vertreiben.

6. Experten-Tipp: Digitales Rückruf-Management 2026

Die GPSR verpflichtet Sie dazu, bei einem bekannt gewordenen Sicherheitsrisiko alle betroffenen Kunden direkt zu informieren. Ein allgemeiner Aushang im Shop reicht nicht mehr aus. Nutzen Sie Ihr CRM-System, um im Ernstfall Rückruf-Mails mit klaren Handlungsanweisungen zu versenden. Ein rechtssicherer Rückruf-Plan gehört 2026 zur Grundausstattung. Prüfen Sie zudem regelmäßig Ihre Prozesse hinsichtlich der Gewährleistungsrechte und Beweislastumkehr.

7. Blitz-Audit: Ist Ihre Produktseite GPSR-konform?

  • Hersteller-Check: Name, Anschrift und E-Mail für jedes Produkt hinterlegt?
  • Sprach-Check: Warnhinweise in der Landessprache des Kunden verfügbar?
  • Importeur-Check: Bei Nicht-EU-Ware ist der EU-Verantwortliche benannt?

8. Fazit: Produktsicherheit als Vertrauensanker

Die Umsetzung der GPSR-Anforderungen ist im Jahr 2026 überlebenswichtig. Wer transparent über Hersteller und Sicherheit informiert, reduziert sein Haftungsrisiko und schafft Kundenvertrauen. Kombinieren Sie dies mit einem rechtssicheren Impressum, einer korrekten Garantiewerbung und beachten Sie bei grenzüberschreitenden Verkäufen stets die Regeln für Cross-Border E-Commerce.

Erstellt von der Shopper Safety Redaktion – Ihre Experten für rechtssicheren Online-Handel, Abmahnschutz und E-Commerce-Wachstum.

Hinweis der Redaktion: Dieser Ratgeber dient der Aufklärung und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.




FAQ

Muss jedes Produkt im Shop eine Herstellerangabe haben?

Ja, nach der GPSR 2026 muss jedes Produktangebot den Hersteller (Name, Adresse, E-Mail) eindeutig identifizieren.

Was passiert bei Verstößen gegen die GPSR?

Es drohen Bußgelder, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und behördliche Verkaufsverbote sowie Produkt-Rückrufe.

Wo platziere ich die Herstellerdaten am besten auf der Produktseite?

Die Angaben sollten gut sichtbar, idealerweise direkt in der Nähe des Preises oder im Tab "Produktinformationen", platziert werden – sie müssen dem Kunden vor dem Kauf ohne langes Suchen zur Verfügung stehen.

Wie gehe ich mit Kleinteilen oder Produkten ohne Verpackung um?

Die Informationspflichten gelten für das Online-Angebot. Wenn das physische Produkt zu klein für die Kennzeichnung ist, müssen Sie die Sicherheitsinformationen zwingend in der Produktbeschreibung und auf der Verpackung digital bzw. physisch abbilden.

Sind digitale Produkte (Software/Apps) ebenfalls von der GPSR betroffen?

Nein, die GPSR bezieht sich primär auf physische Waren. Software, die keine Auswirkungen auf die physische Sicherheit eines Produkts hat, fällt meist nicht unter diese spezifischen Anforderungen.

Wie dokumentiere ich meine GPSR-Konformität rechtssicher?

Führen Sie eine Produktsicherheitsakte. Speichern Sie dort Konformitätserklärungen, Prüfprotokolle und den Nachweis, dass alle Pflichtangaben zum Zeitpunkt des Verkaufs auf der Shop-Seite sichtbar waren (z.B. per Screenshot-Archiv).


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