Infografik zur GPSR 2026 Produktsicherheitsverordnung mit Herstellerangaben und Warnhinweisen auf einer Online-Shop Produktdetailseite.

GPSR 2026: Neue Produktsicherheitsregeln für Online-Händler

Rechtsstand 2026: Berücksichtigt die GPSR-Vollumsetzung & aktuelle Marktüberwachungs-Vorgaben.

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1. GPSR 2026: Die neue Verantwortung der Online-Händler

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) hat die rechtliche Landschaft im Online-Handel grundlegend umgestaltet. Im Jahr 2026 ist die Produktsicherheit kein "Nebenbeithema" mehr, sondern ein zentraler Bestandteil der Compliance. Ziel der EU ist es, dass jedes online verkaufte Produkt lückenlos rückverfolgbar ist. Wer diese Daten nicht pflegt, riskiert nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch das Listing auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay.

2. Wer muss was tun? Die Rollenverteilung nach GPSR

Akteur Zentrale Pflicht 2026
Hersteller (EU) Konformitätsbewertung, CE-Zeichen, Kontakt auf Produkt & Verpackung.
EU-Bevollmächtigter Haftungsansprechpartner für Nicht-EU-Hersteller (zwingend erforderlich!).
Shop-Betreiber Prüfpflicht: Sind alle Herstellerdaten im Online-Listing sichtbar?

3. Pflichtangaben im Shop: Hersteller, Importeur & Kontakt

Die GPSR verlangt, dass der Kunde bereits vor dem Kauf weiß, wer für das Produkt verantwortlich ist. In Ihrem Shopify-Backend sollten Sie daher dedizierte Felder für folgende Angaben anlegen:

  • Herstellername: Offizieller Firmenname laut Register.
  • Postanschrift: Ladungsfähige Adresse (kein Postfach).
  • Elektronischer Kontakt: Eine valide E-Mail-Adresse oder eine spezifische Support-URL.
  • Produktidentifikation: EAN, SKU oder Chargennummer zur eindeutigen Zuordnung.

4. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen digital abbilden

Ein kritischer Punkt der GPSR 2026 ist die Digitalisierung von physischen Warnhinweisen. Diese Warnungen müssen in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem Sie das Produkt anbieten. Wer nach Frankreich liefert, benötigt diese Hinweise zwingend auf Französisch.

5. Sonderfall Dropshipping: Das Risiko beim Direktimport

Viele Händler nutzen Dropshipping-Modelle mit Lieferanten aus China. Achtung: Sobald der Hersteller außerhalb der EU sitzt und keinen Bevollmächtigten benannt hat, rücken Sie als Händler rechtlich in die Position des Importeurs. Damit haften Sie direkt für alle Sicherheitsmängel. Ohne eine "Verantwortliche Person" in der EU ist der Verkauf der Ware im Jahr 2026 illegal.

6. Experten-Tipp: Digitales Rückruf-Management 2026

Die GPSR verpflichtet Sie dazu, bei einem bekannt gewordenen Sicherheitsrisiko alle betroffenen Kunden direkt zu informieren. Ein allgemeiner Aushang im Shop reicht nicht mehr aus. Nutzen Sie Ihr CRM-System, um im Ernstfall Rückruf-Mails mit klaren Handlungsanweisungen zu versenden. Ein rechtssicherer Rückruf-Plan gehört 2026 zur Grundausstattung jedes seriösen E-Commerce-Unternehmens.

7. Blitz-Audit: Ist Ihre Produktseite GPSR-konform?

  • Hersteller-Check: Name, Anschrift und E-Mail für jedes Produkt hinterlegt?
  • Sprach-Check: Warnhinweise in der Landessprache des Kunden verfügbar?
  • Importeur-Check: Bei Nicht-EU-Ware ist der EU-Verantwortliche benannt?

8. Fazit: Produktsicherheit als Vertrauensanker

Die Umsetzung der GPSR-Anforderungen ist im Jahr 2026 überlebenswichtig. Wer transparent über Hersteller und Sicherheit informiert, reduziert sein Haftungsrisiko und schafft Kundenvertrauen. Kombinieren Sie dies mit einem rechtssicheren Impressum und einer korrekten Garantiewerbung.

Erstellt von Shopper Safety Redaktion



FAQ

Muss jedes Produkt im Shop eine Herstellerangabe haben?

Ja, nach der GPSR 2026 muss jedes Produktangebot den Hersteller (Name, Adresse, E-Mail) eindeutig identifizieren.

Was passiert bei Verstößen gegen die GPSR?

Es drohen Bußgelder, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und behördliche Verkaufsverbote sowie Produkt-Rückrufe.





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