Der Online-Händler hat die Möglichkeit, einen sogenannten Wertersatz für zurückgeschickte Ware in Abzug zu bringen, wenn diese eine ungewöhnlich hohe Wertminderung erlitten hat.
Als Faustregel hierfür gilt:
Sie können die Ware insoweit prüfen und nutzen, wie es auch in einem Ladengeschäft vor Ort der Fall wäre.
Auspacken, An- und Ausprobieren ist demnach völlig in Ordnung – mit Einschränkung von beispielsweise Verbrauchs- und Hygieneartikeln. Bestellen Sie dagegen eine Hose, tragen diese eine Woche lang und senden diese anschließend wieder zurück, können Sie nicht den vollen Kaufpreis wieder zurückverlangen.
Daher lautet unsere Empfehlung, mit online bestellter Ware besonders sorgsam umzugehen – und zwar mindestens so lange, bis Sie sich sicher sind, dass Sie diese behalten möchten.
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