Sie haben die Gutschrift und/oder die Rückerstattung der Zahlung vom Händler erhalten, allerdings wurden Ihnen die Kosten des Rückversands nicht mit erstattet.
Prüfen Sie in diesem Fall bitte,
ob sich der Shop-Betreiber denn überhaupt dazu verpflichtet hat, die Rücksendekosten zu erstatten.
Hierüber kann jeder Online-Händler mittlerweile frei entscheiden. Er muss Sie allerdings vor Bestellabschluss über die geltenden Bedingungen informieren.
Den entsprechenden Hinweis finden Sie in der Widerrufsbelehrung,
welche meistens am unteren Seitenrand des Shops unter dem Link „Widerruf“ oder „Rücksendung“ verlinkt ist.
Bei manchen Online-Shops ist die Widerrufsbelehrung auch mit in die AGB integriert.
Ist die Übernahme der Rücksendekosten dort nirgendwo geregelt,
trägt diese nach geltendem deutschen Recht der Verkäufer. Treten Sie bitte zunächst mit dem Kundenservice des Shops in Kontakt, um etwaige Missverständnisse oder Versehen auszuschließen.
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