Im Interesse des Händlers sowie anderer Kunden ist es empfehlenswert, bei Rücksendungen die Originalverpackung zu verwenden, in welcher Ihnen die Ware auch geliefert wurde.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht jedoch ausdrücklich nicht
Sie müssen aber sicherstellen, dass die Ware versandsicher verpackt ist und auf dem Weg der Rücksendung keine Schäden durch eine unzureichende Verpackung erleidet.
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