Ob beim Kauf von Elektronik, Möbeln oder Haushaltsgeräten – fast immer kommen „Garantie“ und „Gewährleistung“ ins Spiel, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert.
Doch auch wenn beide Begriffe oft synonym gebraucht werden, haben sie jeweils eine ganz eigene Bedeutung und spielen eine wichtige Rolle, falls Sie ein Produkt reklamieren möchten.
Um Ihnen einen klaren Überblick zu geben, schauen wir uns an, was Garantie und Gewährleistung jeweils leisten und wo die Unterschiede liegen.
Gewährleistung – Ihre gesetzliche Absicherung
Gewährleistung ist ein Recht, das gesetzlich verankert ist und das Ihnen der Verkäufer automatisch mit jedem Kauf gibt. Der Begriff „Gewährleistung“ bedeutet, dass der Verkäufer dafür geradestehen muss, dass die gekaufte Ware frei von Mängeln ist und den beschriebenen Eigenschaften entspricht.
Sollte das Produkt bereits beim Kauf einen versteckten Mangel haben, haben Sie als Käufer Anspruch auf Nachbesserung.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland zwei Jahre ab dem Kaufdatum. In dieser Zeit können Sie die Ware reklamieren, wenn Sie einen Mangel feststellen.
Für gebrauchte Artikel darf die Gewährleistungszeit allerdings in einigen Fällen auf ein Jahr reduziert werden.
Ihre Rechte im Rahmen der Gewährleistung
Falls Ihr Produkt mangelhaft ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
• Reparatur oder Ersatzlieferung: Bei einem Mangel haben Sie das Recht, dass das Produkt repariert oder ausgetauscht wird.
• Minderung oder Rücktritt: Wenn sich das Problem nicht durch Reparatur oder Ersatz lösen lässt, können Sie eine Preisminderung oder den Rücktritt vom Kauf fordern.
Wichtig zu wissen: Die Gewährleistung schützt Sie nur gegen Mängel, die beim Kauf bereits bestanden oder die durch normale Nutzung innerhalb der ersten sechs Monate zutage treten.
Danach kann es sein, dass Sie den Nachweis erbringen müssen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Die Garantie – ein freiwilliger Zusatzservice
Die Garantie ist etwas anderes: Sie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Händlers. Anders als die Gewährleistung unterliegt sie keinen festen Regeln und kann ganz nach den Vorstellungen des Garantiegebers gestaltet sein.
Viele Hersteller bieten Garantien an, um die Qualität ihrer Produkte zu unterstreichen oder zusätzliche Sicherheit für Käufer zu schaffen.
Was umfasst die Garantie?
Da die Garantie freiwillig ist, gibt es auch keine festgelegte Laufzeit – üblich sind jedoch ein bis drei Jahre. Manche Produkte, wie etwa Autos, können auch Garantien bis zu sieben Jahre haben.
Details zur Garantie, etwa was genau abgedeckt wird und was nicht, finden Sie in den Garantiebedingungen.
Es gibt unterschiedliche Formen der Garantie, wie:
• Vollgarantie: Hier deckt der Hersteller alle auftretenden Mängel ohne Einschränkungen ab.
• Teilverlängerungsgarantie: Hierbei sind nur bestimmte Bauteile oder Aspekte des Produkts versichert, etwa bei einem Fahrzeug der Motor.
• Kostenpflichtige Zusatzgarantie: Oft bieten Händler zusätzliche Garantieverlängerungen gegen Aufpreis an.
Beachten Sie: Die Garantie deckt nur die Punkte ab, die im Garantieversprechen konkret genannt werden. Sie ist also meist nicht so umfassend wie eine Gewährleistung und auch nicht kostenlos, falls Sie eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung
Die folgende Tabelle bringt die Unterschiede auf den Punkt:
Merkmale | Gewährleistung | Garantie |
Rechtsgrundlage | Gesetzlich festgelegt | Freiwillige Leistung des Herstellers |
Dauer | 2 Jahre, 1 Jahr bei manchen Gebrauchtwaren | Variiert, meist 1–3 Jahre |
Kosten | Keine | Teils kostenlos, oft kostenpflichtig |
Schutzumfang | Nur Mängel bei Kauf | Auch spätere Defekte, je nach Vereinbarung |