Da Sie tagsüber stets auf der Arbeit sind, haben Sie dem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilt.
In der Sendungsverfolgung sehen Sie,
dass die Lieferung zugestellt wurde, sie ist aber am vereinbarten Ablageort nirgendwo auffindbar. Können Sie ausschließen, dass Ihre Sendung vielleicht vom Zusteller ein wenig versteckt wurde, um diese vor Diebstahl zu schützen, oder dieser Ihre Angabe des Ablageorts missverstanden hat?
Dann bleibt Ihnen eigentlich nur der Anruf bei der Hotline
des Paketdienstleisters übrig. Sie können auch versuchen, den Paketfahrer am nächsten Tag abzupassen und bei diesem direkt noch einmal nachzufragen.
Die Fahrer haben meist – aber nicht immer – jeden Tag die gleichen Touren.
Führt dies nicht zum Erfolg,
haben Sie leider keinerlei Recht auf Erstattung des Kaufpreises für den Inhalt der Sendung, weder durch den Versanddienstleister noch durch den Online-Shop.
Denn auch wenn Abstellgenehmigungen besonders für Berufstätige eine praktische Sache sind – im Gegenzug für die nicht mehr nötige persönliche Entgegennahme und Unterschrift übernehmen Sie das volle Risiko für das Paket selbst, sobald der Zusteller dieses am genehmigten Ort abstellt.
Ähnliche Beiträge zu diesen und anderen Themen finden Sie in unserem: Hilfecenter.
Ich habe auch schon so eine Abstellgenehmigung erteilt, was ich im Nachgang sehr bereut habe. Der DHL-Bote hat es angeblich abgestellt, war aber nie auffindbar. Somit bin ich auf dem Schaden sitzengeblieben.
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Ich habe auch schon so eine Abstellgenehmigung erteilt, was ich im Nachgang sehr bereut habe. Der DHL-Bote hat es angeblich abgestellt, war aber nie auffindbar. Somit bin ich auf dem Schaden sitzengeblieben.