Die transparente Preisgestaltung ist das Rückgrat des fairen Wettbewerbs im E-Commerce. Für Online-Händler ist die Preisangabenverordnung (PAngV) jedoch oft ein bürokratisches Minenfeld. Besonders seit den letzten Verschärfungen zur Rabattwerbung und den strengen Vorgaben zur Angabe von Grundpreisen schauen Wettbewerbshüter und Abmahnvereine im Jahr 2026 genauer hin als je zuvor. Wer hier Fehler macht, liefert eine Steilvorlage für teure Unterlassungserklärungen.
1. Die 30-Tage-Regel: Das EuGH-Urteil zur Preisermäßigung
Die wichtigste Neuerung betrifft die Berechnung von Rabatten. Nach aktueller Rechtsprechung (EuGH, Az. C-330/23) muss sich eine prozentuale Ermäßigung (z. B. „-20 %“) zwingend auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Händler dürfen den Rabatt nicht mehr auf Basis einer UVP berechnen, wenn das Produkt im eigenen Shop innerhalb der letzten 30 Tage günstiger angeboten wurde. Diese „Omnibus-Richtlinie“ soll die Irreführung durch kurzfristige Preisanhebungen vor Sales-Aktionen unterbinden.
2. Tabelle: UVP vs. Streichpreis – Was ist erlaubt?
| Werbeform | Referenzwert | Pflichtangabe |
|---|---|---|
| Eigener Streichpreis | Günstigster Preis der letzten 30 Tage | "Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: X,XX €" |
| UVP-Vergleich | Unverbindliche Preisempfehlung | Klarer Hinweis "UVP" (30-Tage-Regel entfällt) |
| Personalisierte Preise | Algorithmus-basierter Preis | Hinweis auf automatisierte Preisfindung nötig |
3. Grundpreisangabe: Die 1-Kilogramm-Pflicht & UX-Fallen
Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen oder Fläche verkauft werden, ist der Grundpreis (z. B. pro Kilogramm oder Liter) zwingend. Wichtig: Seit der PAngV-Reform müssen Grundpreise einheitlich auf 1 kg oder 1 l bezogen werden. Die Angabe von "pro 100 g" ist für fast alle Produktgruppen verboten. Zudem muss der Grundpreis "auf einen Blick" wahrnehmbar sein. Wenn Ihr Mobile-Theme den Grundpreis in der Produktübersicht ausblendet und erst auf der Produktdetailseite anzeigt, ist dies ein hochriskantes Abmahnrisiko.
4. Sonderfall Pfand: Die strikte Trennungspflicht
Keine Einrechnung in den Gesamtpreis
Wenn Sie pfandpflichtige Produkte (z. B. Mehrwegflaschen) vertreiben, darf der Pfandbetrag niemals im Gesamtpreis enthalten sein. Er muss als separater Betrag neben dem Warenpreis ausgewiesen werden. Korrekt: "1,49 € (Gesamtpreis) zzgl. 0,25 € Pfand". Wer "inkl. Pfand" schreibt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
5. PAngV in Social Media, Google Ads & Newslettern
Die PAngV gilt für jede Form der geschäftlichen Kommunikation. Sobald Sie auf Instagram oder in einem Newsletter einen konkreten Preis nennen, müssen auch der Grundpreis (falls einschlägig) und der Hinweis auf die enthaltene MwSt. sowie der Link zu den Versandkosten vorhanden sein. Die Rechtsprechung ist hier gnadenlos: Die Informationspflicht darf nicht durch einen "Umweg" über den Shop erst verspätet erfüllt werden.
6. UVP-Aktualität: Die Haftung für Herstellerangaben
Wer mit "statt UVP" wirbt, haftet für deren Richtigkeit. Ist die UVP veraltet oder wird sie vom Hersteller am Markt nicht mehr ernsthaft gepflegt, wird die Werbung irreführend. Eine regelmäßige Kontrolle der Herstellerlisten ist daher für ein geringes Abmahnrisiko daher unumgänglich.
7. Marketing-Hacks: Wo die PAngV nicht greift
Es gibt Wege, attraktive Rabatte zu geben, ohne die 30-Tage-Preishistorie zu belasten:
- Kombi-Angebote: "Kauf 3, zahl 2" oder Set-Preise fallen meist nicht unter die strengen Streichpreis-Regeln.
- Individuelle Rabatte: Gutscheincodes, die erst im Warenkorb abgezogen werden, unterliegen nicht der Preisankündigungspflicht der PAngV.
- Verderbliche Ware: Für Produkte mit kurzer Mindesthaltbarkeit gelten Ausnahmen bei schnellen Preisreduzierungen.
8. Checkliste: PAngV-Audit für Ihren Shop
- [ ] Grundpreis-Einheit ist durchgehend 1 kg oder 1 l?
- [ ] Der 30-Tage-Niedrigstpreis wird bei Rabattaktionen automatisch berechnet und angezeigt?
- [ ] Pfand wird explizit zzgl. ausgewiesen und nicht in den Endpreis eingerechnet?
- [ ] Mobile Ansicht: Grundpreise sind in der Galerie ohne Klick sichtbar?
- [ ] Werbung (Ads/Social): Enthält alle Preisbestandteile oder klare Link?
9. Fazit: Rechtssicherheit als Conversion-Treiber
Die Einhaltung der PAngV ist mehr als nur eine Pflichtübung – sie ist ein Qualitätsmerkmal. Wer Preise transparent darstellt, minimiert rechtliche Risiken und steigert die Conversion-Rate durch Seriosität. Ergänzend sollten Sie sicherstellen, dass auch Ihre AGB die aktuellen Informationspflichten widerspiegeln. Ein proaktives Management zum Wettbewerbsrecht schützt langfristig vor bösen Überraschungen.
Erstellt von Shopper Safety Redaktion