Auf dem Bild wird in der Farbe Orange/Schwarz mehrfach der Schriftzug Impressum angezeigt

Impressum für Online-Shop-Betreiber: Welche Pflichtangaben?

Als Betreiber eines Online-Shops sind Sie rechtlich verpflichtet, ein vollständiges und korrektes Impressum auf Ihrer Website bereitzustellen. Dieses muss für jeden Besucher leicht zugänglich sein.

Ein fehlendes oder unzureichendes Impressum kann nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen oder Bußgeldern nach sich ziehen.

Doch welche Angaben müssen Sie konkret machen, um auf der sicheren Seite zu sein? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichtangaben in Ihrem Impressum nicht fehlen dürfen und wie Sie es korrekt gestalten.

Warum ist ein Impressum wichtig?

Das Impressum dient in erster Linie der Transparenz. Kunden und Geschäftspartner sollen leicht erkennen können, wer hinter einer Webseite steht und wie der Betreiber kontaktiert werden kann. In Deutschland ist das Impressum vor allem durch das Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben.

Dieses fordert für geschäftlich genutzte Webseiten und Online-Shops eine klare Offenlegung wichtiger Informationen. Ein korrektes Impressum schützt sowohl den Webseitenbetreiber als auch den Verbraucher vor rechtlichen Unklarheiten und Missverständnissen.

Für wen gilt die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht gilt für alle Online-Angebote, die geschäftlich genutzt werden. Dazu zählen neben Online-Shops auch Blogs und andere Webseiten, die Werbung schalten oder Dienstleistungen anbieten.

Sobald eine Webseite kommerzielle Interessen verfolgt, sei es durch den Verkauf von Produkten oder das Angebot von Dienstleistungen, muss ein Impressum vorhanden sein. Selbst bei Affiliate-Marketing-Seiten oder bei Blogs, die durch Bannerwerbung Geld verdienen, greift die Impressumspflicht.

Für rein private Webseiten, auf denen keine gewerblichen Inhalte oder Dienstleistungen angeboten werden, ist in der Regel kein Impressum erforderlich. Dennoch schadet es nicht, auch hier vorsichtshalber eines bereitzustellen.

Diese Pflichtangaben müssen im Impressum enthalten sein

Damit Ihr Impressum den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen einige wesentliche Informationen enthalten sein. Diese Angaben sollten stets vollständig und aktuell sein.

    1. Name und vollständige Anschrift des Betreibers

      Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift sind essenzielle Bestandteile des Impressums. Wenn es sich um ein Einzelunternehmen handelt, reicht der Name des Inhabers.

      Bei einer juristischen Person, etwa einer GmbH oder AG, müssen der Firmenname und die Namen der vertretungsberechtigten Personen genannt werden.

        • Geben Sie eine ladungsfähige Adresse an. Ein Postfach ist nicht ausreichend, da es nicht als physische Anschrift gilt.

          • Achten Sie darauf, dass die Angaben vollständig und korrekt sind, damit Ihre Kunden Sie bei Bedarf erreichen können.

            Beispiel:

            Max Mustermann

            Muster GmbH

            Musterstraße 1

            12345 Musterstadt

              2. Kontaktmöglichkeiten

                Neben der Adresse müssen auch elektronische Kontaktmöglichkeiten im Impressum angegeben werden. Dazu gehört mindestens eine E-Mail-Adresse. Auch eine Telefonnummer kann sinnvoll sein, um Ihren Kunden eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

                  • Die Telefonnummer ist zwar nicht zwingend erforderlich, erhöht jedoch die Vertrauenswürdigkeit Ihres Online-Shops.

                    • Eine Faxnummer ist optional, kann aber in bestimmten Branchen noch relevant sein.

                      Beispiel:

                      Telefon: +49 123 456789

                      E-Mail: info@musterfirma.de

                        3. Angaben zur Rechtsform und Vertretungsberechtigten

                          Wenn Sie eine juristische Person (z. B. GmbH, AG oder UG) vertreten, müssen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens sowie die Namen der vertretungsberechtigten Personen angeben. Diese Pflichtangabe dient dazu, dass klar erkennbar ist, wer für die Geschäfte verantwortlich ist.

                          Beispiel:

                            • Geschäftsführer: Max Mustermann

                              Zusätzlich sind bei Kapitalgesellschaften auch die Angaben zum Handelsregister notwendig, also das Registergericht und die entsprechende Registernummer.

                              Beispiel:

                              Handelsregister: Amtsgericht Musterstadt

                              Registernummer: HRB 123456

                                4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

                                  Wenn Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzt, muss diese ebenfalls im Impressum stehen. Diese Nummer wird von den Finanzbehörden vergeben und ist besonders wichtig für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Beachten Sie, dass die USt-IdNr. nicht mit der Steuernummer gleichzusetzen ist, welche hingegen nicht im Impressum angegeben werden muss.

                                  Beispiel:

                                  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE123456789

                                    5. Besondere Angaben bei reglementierten Berufen

                                      Für bestimmte Berufe gibt es zusätzliche Anforderungen im Impressum. Anwälte, Ärzte oder Architekten müssen beispielsweise ihre berufsrechtlichen Regelungen sowie ihre Kammerzugehörigkeit angeben. Diese Informationen helfen den Kunden, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen und Missverständnisse zu vermeiden.

                                      Beispiel für einen Anwalt:

                                      Zulassung: Rechtsanwaltskammer Musterstadt Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in Deutschland) Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

                                        6. Angaben zu Aufsichtsbehörden

                                          Falls Ihr Unternehmen einer behördlichen Zulassung oder Aufsicht unterliegt, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum benennen. Dies gilt beispielsweise für Finanzdienstleister oder Versicherungsvermittler.

                                          Beispiel:

                                          Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

                                            7. Hinweis zur Streitbeilegung

                                              Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen, sind Sie verpflichtet, auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission hinzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie angeben, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

                                              Beispiel:

                                              Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: [https://ec.europa.eu/consumers/odr/]. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

                                              Shopper Safety stellt Ihnen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten Rechtstexte zur Verfügung:

                                              Rechtstexte-Paket

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                                              Gütesiegel-Paket für mehr Vertrauen.

                                              Das Impressum muss auf Ihrer Webseite leicht auffindbar sein. Es sollte von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie den Link zum Impressum am besten im Footer der Seite oder im Hauptmenü unterbringen sollten. Ein gängiger Platz ist neben Links zu den Datenschutzhinweisen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

                                              Konsequenzen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht

                                              Das Ignorieren der Impressumspflicht kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. In Deutschland drohen bei einem unvollständigen oder fehlenden Impressum Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände. Darüber hinaus können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Impressum stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

                                              Fazit: Das Impressum ist eine unverzichtbare Pflichtangabe für jeden Online-Shop

                                              Es dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Kunden. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen und überprüfen Sie das Impressum regelmäßig auf Aktualität. So vermeiden Sie teure Abmahnungen und rechtliche Probleme.

                                              Indem Sie die gesetzlichen Anforderungen beachten, schaffen Sie Transparenz und bieten Ihren Kunden die Sicherheit, die sie von einem seriösen Online-Shop erwarten.

                                               

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