Hier die wichtigsten Änderungen, die Sie 2024 im Auge behalten sollten:
1. Weinverkauf und Kennzeichnungspflicht
Seit dem 8. Dezember 2023 gelten neue Kennzeichnungsvorschriften für Weine, Schaumweine und aromatisierte Weinerzeugnisse. Online-Shops müssen nun auch das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration angeben.
2. Verbot von synthetischen Polymermikropartikeln: Umweltschutz im Fokus
Die Europäische Union hat mit der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) einen Beitrag zum Umweltschutz geleistet, indem sie das Verbot synthetischer Polymerartikel (EU/2023/2055) eingeführt hat. Diese Maßnahme zielt darauf ab, organische, unlösliche und schwer abbaubare Mikropartikel, die kleiner als 5 Millimeter sind, zu verbieten. Produkte wie bestimmte Kosmetika, Pflanzenschutzmittel oder Granulate für Sportplätze, die diese Kriterien erfüllen, dürfen nicht mehr hergestellt, in Verkehr gebracht oder vertrieben werden. Das Verbot wird schrittweise über vier Jahre eingeführt, um langfristig die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt um 30 Prozent zu reduzieren.
Mit Beginn des Verbots am 17.10.2023 sind bereits erste Produktbereiche wie Mikroperlen und lose Glitter betroffen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf eine schrittweise Umstellung ihrer Produktlinien einstellen müssen. Dabei können sie vorhandene Restbestände noch abverkaufen, da der Verkauf von Ware, die vor dem Verbot erworben wurde, weiterhin erlaubt ist.
3. Einwegkunststoff-Fondsgesetz: Verantwortung für die Umwelt
Das Einwegkunststofffondsgesetz ist eine direkte Reaktion auf das Verbot von Produkten aus synthetischen Polymeren und dient der teilweisen Umsetzung der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (RL EU/2019/904). Seit dem 01.01.2024 sind alle Hersteller*innen, die in der Verordnung gelistete Kunststoffe und Kunststoffverpackungen verwenden oder verkaufen, dazu verpflichtet, sich zu registrieren und Abgaben zu leisten.
Diese Abgaben dienen dazu, die ordnungsgemäße Entsorgung der Kunststoffe sicherzustellen und die daraus resultierenden Umweltauswirkungen zu kompensieren. Für Online-Händler*innen ergibt sich daraus die Pflicht zur Überprüfung, ob ihre Lieferanten entsprechend registriert sind. Der Gesetzgeber stellt klar: Ohne Registrierung kein gewerblicher Verkauf (vgl. § 9 Abs. 2 EWKFondsG). Es ist daher unerlässlich, diese Vorgaben zu beachten und sich aktiv an umweltfreundlichen Lösungen zu beteiligen.
4. Neues Batteriegesetz: Mehr Verantwortung für Händler
Am 18.02.2024 tritt die Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung in Kraft (2023/EU/1542). Verkäufer von Batterien oder batteriebetriebenen Geräten müssen verschärfte Anforderungen an Rücknahme, Recycling und Produktqualität erfüllen. Zudem sind umfangreiche Informations- und Hinweispflichten zu beachten.
Die neuen Regelungen setzen verstärkt auf Umweltschutz und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Online-Händler sollten sicherstellen, dass sie die vorgeschriebenen Standards erfüllen und ihre Kundinnen und Kunden umfassend informieren.
5. Änderung des Verpackungsgesetzes: Einwegpfand für Molkereiprodukte
Zum 01.01.2024 treten neue Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft. Die Einwegpfandpflicht wird auf Milch und Milcherzeugnisse in Einweggetränkeflaschen und Glasdosen ausgeweitet. Online-Händler müssen das Pfand entsprechend ausweisen, wenn sie diese Produkte anbieten.
Die Ausweitung der Einwegpfandpflicht soll die Recyclingquote erhöhen und den Umweltschutz fördern. Informieren Sie sich über die genauen Anforderungen, um eine reibungslose Umsetzung in Ihrem Online-Shop zu gewährleisten.
6. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Frühzeitig planen für mehr Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft. Es gewährleistet die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, darunter auch barrierefreie Online-Shops.
Die Umsetzung erfordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch eine sorgfältige Planung. Online-Händler sollten bereits jetzt die ersten Schritte zu einem barrierefreien Online-Shop in ihre Planung für 2024 einbeziehen. Dazu gehört die Überprüfung der Website, die Anpassung der Inhalte und die Implementierung barrierefreier Funktionen.
Ausblick 2024: Mögliche Entwicklungen und Herausforderungen
1. Künstliche Intelligenz (KI) in der Gesetzgebung: Handlungsbedarf absehbar
Die Diskussion um die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) hält an. Ob und inwieweit es 2024 zu konkreten gesetzlichen Regelungen kommen wird, ist jedoch noch unklar.
2. Cannabis: Neue Perspektiven für Verkauf und Konsum
Die Legalisierung von Cannabis steht auf Basis eines neuen Gesetzesentwurfs bevor. Dieser erlaubt den privaten, maßvollen Konsum und den Eigenanbau durch Erwachsene sowie den Verkauf durch lizenzierte Fachgeschäfte. Obwohl noch einige Fragen offen sind, könnte dies für einige Branchen eine bedeutende Marktveränderung bedeuten. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
3. Werbung für Süßwaren: Gesundheitliche Regulierung
Das Gesundheitsministerium plant, die Werbung für Lebensmittel, die zu viel Fett, Zucker oder Salz enthalten und sich insbesondere an Kinder richten, bundesweit zu regulieren. Ziel ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und ungesunde Ernährungsgewohnheiten zu reduzieren.
4. Angemessenheitsbeschluss II für Datenübermittlungen in die USA: Unsichere Aussichten
Die Einführung eines neuen Angemessenheitsbeschlusses für eine DSGVO-konforme Datenübermittlung in die USA wird erwartet. Allerdings gibt es bereits erste gerichtliche Zweifel, wie das Urteil des OLG Köln (Urteil vom 03.11.2023, Az. 6 U 58/23) zeigt. Eine endgültige Klärung könnte erst durch eine Entscheidung des EuGH herbeigeführt werden.
Unsere Empfehlung:
Nutzen Sie das angehende Jahr nicht nur als Neustart, sondern auch als Chance, sich auf kommende gesetzliche Änderungen vorzubereiten. Eine frühzeitige Überprüfung und Anpassung Ihres Online-Shops kann Sie in eine vorteilhafte Position für ein erfolgreiches Jahr 2024 bringen.