Seit 2012 gibt es die Button-Lösung, um Verbraucher besser vor ungewollten Abonnements (Abofallen) zu schützen. Auch Online-Händler sind verpflichtet, diese EU-Vorgabe umzusetzen.
Dabei müssen Bestellbuttons deutlich gekennzeichnet sein, etwa mit der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen zusätzlich einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten.
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Im digitalen Handel, sei es auf Onlineshops oder bei Dienstleister, ist die sogenannte "Button-Lösung" von entscheidender Bedeutung.
Sie stellt sicher, dass Verbraucher bei einer Online-Bestellung klar darüber informiert werden, dass sie eine verbindliche und kostenpflichtige Bestellung aufgeben.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Button-Lösung genau bedeutet, wie der Bestellprozess korrekt gestaltet werden muss und worauf Sie besonders achten sollten.
1. Was ist die "Button-Lösung"? –
Die Button-Lösung ist eine gesetzliche Regelung, die seit dem 1. August 2012 in Kraft getreten ist.
Sie verpflichtet Onlinehändler dazu, ihre Bestellseiten so zu gestalten, dass Verbraucher unmissverständlich erkennen, wann sie eine zahlungspflichtige Bestellung abschließen.
Ziel ist es, Fehlkäufe und Kostenfallen zu vermeiden, indem der Käufer deutlich vor dem letzten Schritt über die Kosten und den Vertragsabschluss informiert wird.
Der Kündigungsbutton
Darüber hinaus trat ab dem 1. Juli 2022 eine erweiterte Regelung in Kraft: der Kündigungsbutton.
Für Unternehmen, die Abonnements oder dauerhafte Dienstleistungen anbieten, ist es nun Pflicht, einen einfach zugänglichen Kündigungsbutton bereitzustellen.
Kunden müssen Verträge, wie etwa Abos für Streamingdienste oder Mitgliedschaften, problemlos online kündigen können, ohne zusätzliche Hürden.
2. Wie muss der Button beschriftet werden?
Ein zentraler Punkt der Button-Lösung ist die genaue Beschriftung des Bestellbuttons. Der Gesetzgeber verlangt eine eindeutige und klare Kennzeichnung, die dem Verbraucher signalisiert, dass er mit einem Klick eine Zahlungspflicht eingeht.
3. Welche Bezeichnungen sind für den Button erlaubt?
Die Beschriftung des Bestellbuttons muss klar darauf hinweisen, dass mit dem Klick eine zahlungspflichtige Bestellung abgeschlossen wird. Zulässige Formulierungen sind etwa:
- „Kostenpflichtig bestellen“
- „Jetzt kaufen“
- „Zahlungspflichtig bestellen“
Weniger konkrete Formulierungen wie „Weiter“, „Bestellen“ oder „Anmelden“ sind nicht erlaubt, da sie nicht ausreichend deutlich machen, dass eine kostenpflichtige Transaktion ausgelöst wird.
4. Welche weiteren Informationen müssen bereitgestellt werden?
Bevor der Kunde die Bestellung abschließt, müssen ihm alle wesentlichen Informationen zur Ware oder Dienstleistung klar und deutlich angezeigt werden. Dazu gehören:
Beschreibung der Ware oder Dienstleistung: Welche Eigenschaften hat das Produkt oder die Dienstleistung?
Gesamtpreis: Alle Kosten inklusive Steuern und Versand müssen auf einen Blick ersichtlich sein.
Lieferbedingungen: Informationen darüber, wie und wann die Lieferung erfolgt, dürfen nicht fehlen.
5. Was sind die "wesentlichen Eigenschaften" einer Ware oder Dienstleistung?
Die „wesentlichen Eigenschaften“ beziehen sich auf die für den Verbraucher relevanten Details, die er für seine Kaufentscheidung benötigt.
Dies können etwa technische Daten eines Produkts, die Größe und Farbe bei Kleidung oder die genauen Inhalte einer Dienstleistung sein.
Entscheidend ist, dass diese Informationen auf der Bestellübersichtsseite vollständig und gut sichtbar sind.
Verlinkung reicht nicht!
Eine bloße Verlinkung auf eine Produktseite ist nicht ausreichend.
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied am 29. Mai 2020 (Az. 3 U 3878/19), dass die wesentlichen Merkmale der Produkte direkt und vollständig auf der Bestellseite sichtbar sein müssen, ohne dass zusätzliche Klicks erforderlich sind.
Auch das Oberlandesgericht München hatte bereits am 31. Januar 2019 (Az. 29 U 1582/18) ein ähnliches Urteil gefällt.
Im November 2019 urteilte dann der Bundesgerichtshof in einem Fall gegen Amazon (Az. I ZR 43/19). Amazon wurde abgemahnt, weil die Bestellseite nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Die wesentlichen Produktdetails waren nur über Verlinkungen im Warenkorb zu erreichen, was laut den Richtern nicht ausreicht.
6. Wie müssen die Informationen angeordnet werden? – Die Übersicht der Bestellseite
Die Anordnung der Informationen auf der Bestellseite ist klar geregelt. Alle relevanten Angaben – wie Produktdetails, Kosten und Lieferkonditionen – müssen direkt über dem Bestellbutton angezeigt werden.
Der Kunde darf nicht scrollen müssen oder zusätzliche Klicks ausführen, um diese Informationen zu sehen.
7. FAQ zur Button-Lösung
Muss die Button-Lösung auch bei telefonischen Bestellungen beachtet werden?
Nein, die Regelung gilt nur für den Onlinehandel, also Bestellungen, die über das Internet abgeschlossen werden.
Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden?
Wird die Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt, kommt kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Der Kunde muss in einem solchen Fall nicht zahlen, und es drohen außerdem Abmahnungen.
Shopper Safety schütz Online-Shops vor Abmahnungen, auch bei Selbstverschulden.
Was genau ist der Kündigungsbutton?
Der Kündigungsbutton ist für Unternehmen verpflichtend, die Abos oder dauerhafte Dienstleistungen anbieten.
Er ermöglicht es dem Kunden, Abonnements schnell und einfach online zu beenden.
Gilt die Button-Lösung auch für Dienstleistungen?
Ja, auch Dienstleistungsverträge müssen den Vorgaben entsprechen. Insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen wie Abonnements ist es wichtig, dass der Kunde den Bestellvorgang klar versteht.
Fazit: Die Button-Lösung sorgt für mehr Transparenz im Onlinehandel und stärkt den Verbraucherschutz
Wenn Sie als Shopbetreiber oder Dienstleister tätig sind, ist es unerlässlich, die Bestellseiten klar und transparent zu gestalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.